Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe vor drei Jahren in Spanien geheiratet. Mein Mann und ich planen jetzt ein Baby. Da ich gehört habe, dass ein Deutsch-Spanisches Kind beide Nationalitäten annimmt, frage ich mich, ob mein Kind Anspruch auf Kindergeld hätte, obwohl ich in Spanien lebe. Die Frage stellt sich vor allem für mich, weil die soziale Unterstützung in Spanien gleich null ist. Vielen Dank für die Hilfe.
Hallo, 1.Anspruch auf Kindergeld hat, wer: -in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat -im Ausland wohnt aber in D arbeitet oder in die BfA zahlt, oder Missionar ist oder Rente nach dt. Recht bezieht und in der EU wohnt 2. Als Mutter oder Vater können Sie Erziehungsgeld erhalten, wenn Sie • einen Wohnsitz im Geltungsbereich des Bundeserziehungsgeldgesetzes haben oder sich normalerweise hier aufhalten, • das Personensorgerecht für das Kind haben, • das Kind in einem gemeinsamen Haushalt selbst erziehen und betreuen und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben, wobei Sie bis zu 19 Stunden in der Woche (Geburt vor 01.01.01) bzw. 30 Std. (ab 01.01.01 und außer bei der Ausbildung) arbeiten dürfen, ohne den Anspruch auf Erziehungsgeld zu verlieren. Väter von nichtehelichen Kindern haben ebenfalls Anspruch auf Erziehungsgeld, wenn die Kinder nach dem 1. Januar 1992 geboren wurden und die Mutter dem Antrag zustimmt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo, wenn du ihn spanien lebst und in deutschland nicht mehr gemeldet bist, kriegst du kein kindergeld. hast du aber einen wohnsitz in deutschland und hälst dich nur "ab und zu " in spanien auf, wird der deutsche anspruch und der des landes verrechnet. d.h. deutschland zahlt die differenz. lg monique
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