Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergeld auszahlen?

Frage: Kindergeld auszahlen?

Julisa

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Mein Sohn ( 16) ist im Moment sehr schwierig und der Meinung er wolle lieber bei einer Freundin wohnen. Mit dem Jugendamt stehen wir im Kontakt, die meinen sie können nichts machen. Wir haben ihm angeboten in eine betreute Wohngruppe zu ziehen wenn wir als Familie so unerträglich für ihn sind, das will er aber nicht. Das Jugendamt meint, sie können ihn nicht zwingen. Nun wohnt er seit gut 4 Wochen mal da und mal da. Ab und an frage ich nach wo er ist, mal bekomme ich Antwort mal nicht. Kurzum er ist gegen unseren Willen zu Hause ausgezogen und verlangt nun dass ich ihm rückwirkend für den November sein Kindergeld auszahle. Sein Zimmer steht nach wie vor für ihn bereit und er war bis einschließlich 7.11.2017 noch zu Hause, ist auch nach wie vor bei uns gemeldet. Er bekommt 470,00€ Lehrlingsgeld im Monat auf sein Konto. Steht ihm sein Kindergeld zu? Muss ich es wirklich auszahlen? Er würde es sowieso nur verprassen, ich würde es lieber für ihn ansparen auf seinem Sparbuch oder direkt den Eltern seiner Freundin überweisen, bei denen er gerade am häufigsten wohnt.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, meine Vorrednerinnen haben Recht - und ich finde es gut, dass JA mit einzubeziehen, denn sonst könnte man Ihnen tatsächlich Vorwürfe machen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Das Kindergeld steht den ELTERN für ihre Aufwendungen zu, nicht dem Kind.


Julisa

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In dem Sinne habe ich ja seit seiner ständigen Abwesenheit keine Aufwendungen mehr für ihn, nur dass wir eben das gemietete Haus noch halten um ihm für den Fall der Rückkehr sein Zimmer wieder zur Verfügung stellen zu können. Wenn er 18 ist und immer noch wo anders wohnt würden wir uns ein kleineres, günstigeres Haus suchen. Zählt das noch als Aufwendung?


Strudelteigteilchen

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Das Kindergeld ist eine pauschalierte Steuererstattung für diejenigen, die dem Kind unterhaltspflichtig sind, und das seid Ihr. Allerdings seid Ihr unterhaltspflichtig dem Kind gegenüber. Dieser Unterhaltspflicht kommt Ihr nach, wenn Ihr ihm Logis/Heizung/Strom bereithaltet. Es ist Euch aber unbenommen, diese pauschalierte Steuerrückerstattung an denjenigen weiterzugeben, der die Kosten tatsächlich hat.


Mitglied inaktiv

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IMO habt ihr einen Denkfehler. Ihr dürft euren Sohn nicht ohne Zustimmung woanders wohnen lassen. Und die anderen Eltern dürfen auch ihn nicht ohne Zustimmung bei sich wohnen lassen. Macht er das doch - obwohl er bei euch wohnen kann, hat er IMO keinen Anspruch auf Unterhalt. Jedenfalls bis er 18 Jahre alt ist. Und theoretisch könntet ihr ihn auch mit der Polizei abholen lassen. Wie gesagt theoretisch.... Davon ab könnt auch ihr massiv Ärger bekommen bezüglich Fürsorgepflicht usw. Fraglich ist eher, was ist sinnvoll mit einem Teen der meint rebellieren zu müssen und sein Ding durch zu ziehen. Mein Rat, auch weil ich selbst auch mit 16 Jahren ausgezogen bin, geht einen Mittelweg als Kompromiss. Heißt, er darf woanders wohnen - aber nicht dauernd woanders. Da muss eine dauerhafte Lösung her. Wie sehen die Eltern der Freundin das denn? Könnte er dort dauerhaft einziehen? Falls ja, dann würde ich wirklich denen das Kindergeld zukommen lassen bis er volljährig ist. Ihr wärt eh Unterhaltspflichtig ihm gegenüber und sie haben ja jetzt aktuell die Unkosten. Dafür muss er eben damit rechnen das das Zimmer bei euch weg fällt. Da er eh nicht voll geschäftsfähig ist, braucht er eh einen Erwachsenen der bestimmte rechtliche und finanzielle Dinge für ihn regelt.


Mitglied inaktiv

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Wir sind uns ausnahmsweise mal alle einig: - das Kindergeld steht den unterhaltspflichtigen Eltern zu, nicht dem Kind. - die Eltern entscheiden, wo das Kind bis zu seiner Volljährigkeit wohnt, nicht das Kind entscheidet das. - Unterhaltspflicht besteht natürlich schon, aber dieser Pflicht kommt ihr als Eltern nach, indem ihr ein Zimmer im Elternhaus bereitstellt. Ob das Kind bei einer Freundin wohnt oder nicht, und zu welchen finanziellen Konditionen, das ist wohl eine Ermessensfrage. Wenn die Freundin minderjährig ist, dann entscheiden wohl auch deren Eltern mit.


la-floe

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@uriah und du, der große Superkommentator musst unter all die Kommentare deinen Segen geben. Dem unwürdigen Fußvolk ist es tatsächlich gelungen eine Antwort zu verfassen die auch "uns-uriah" geben würde. Amen! floe


Julefabi2010

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Daumen hoch


Mitglied inaktiv

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...für la-floe!!!


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