Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergartenplatz erst im August 2014. Was nun?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergartenplatz erst im August 2014. Was nun?

Steffi1231

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Hallo zusammen, unser kleiner sollte ab Februar 2014 in den Kindergarten gehen damit ich haltags arbeiten gehen kann. Nun sagt mir der Kindergarten das sie voll sind und eine Aufnahme erst im August 2014 möglich sei. Was kann ich nun machen? Ohne Betreunung kann ich nicht arbeiten gehen. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld? Mein Mann geht zwar arbeiten,aber das reicht dann nicht mehr wenn das Elterngeld wegfällt. Wer hat einen Rat für mich? Danke Gruss Steffi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Sie können versuchen, über das Jugendamt eine Tagesmutter zu bekommen. theoretisch haben Sie auch einen Anspruch auf den Kita Platz ab Februar, wenn das Kind dann schon ein Jahr alt ist. Praktisch hilft Ihnen der Anspruch aber nicht. im Notfall kann man ergänzendes Hartz IV beantragen. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Ohne Betreuung gibt es kein ALG1. Eine Tagesmutter wäre eine Lösung. Frag da mal nach bei der zuständigen Behörde ( überall anders geregelt )


Steffi1231

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Hallo. Danke für deine Antwort. Gab es da nicht ein neues Gesetz das man ein Anrecht auf eine KiGa Platz hat. Tagesmutter ist so eine Sache. Wenn ich hin und herfahren muss lohnt es ja kaum noch zu arbeiten. Lg Steffi


Sternenschnuppe

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Wie alt ist denn das Kind ? Du hast einen Anspruch, aber der kann auch durch eine Tagesmutter die mit dem Jugendamt oder der Stadt arbeitet erfüllt werden.


Steffi1231

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Er ist jetzt 8 Monate.


sternenfee75

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Anspruch hast du ab 1 Jahr, aber nicht auf einem Platz in deinem wunschkiga, sondern nur in der Gemeinde. Kann also auch am anderen Ende der Stadt sein. Und auch durch eine Tagesmutter wäre der Anspruch gedeckt. Ruf doch mal beim zuständigen Jugendamt an. Und solange du keine Betreuung vorweisen kannst, gibt es auch kein ALG.


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