Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindergarten nach Umzug

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kindergarten nach Umzug

Marinamm

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Hallo, ich habe eine Frage, mein Sohn ist im Juni 2 Jahre alt geworden und würde am August in unserem derzeitigem Wohnort in den Kindergarten gehen. Nun ziehen wir aber aus Beruflichen Gründen in eine andere Stadt mein Mann und ich werden ab September beide Vollzeit beschäftigt sein, ich habe meinen Sohn in unserem neuen Wohnort in mehreren Kindergärten angemeldet und auch immer gesagt das ich ab sofort einen Platz brauche da wir beide vollberufstätig sind. leider wurde mir immer gesagt das die alle Plätze und auch "Notfallplätze" schon belegt haben und sie meinen Sohn wenn dann erst nächstes Jahr im August aufnehmen könnten. Habe ich keine andere Möglichkeit einen Platz zu bekommen ? was soll ich sonst mit meinem Sohn machen, ich kann ihn ja nicht mit zur arbeit nehmen :-( Lg Marina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben ja, zumindest theoretisch, ab dem ersten Geburtstag einen Anspruch. Ich würde deshalb das Jugendamt der neuen Stadt anschreiben und denen eine Frist setzen, Ihnen einen Platz zuzuteilen oder eine Tagesmutter zu benennen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Tagesmutter wäre eine Option. Wie weit ist denn die neue Stadt weg ? Wenn sie keinen Platz haben, dann müssten sie den Platz woanders finanzieren solange. Bei uns zählen allerdings auch nur Kinder die bereits in unserer Stadt gemeldet sind. Vorher ist keiner zuständig.


Mitglied inaktiv

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Hallo, das wird wohl sehr schwer werden. Zwar gibt es per se einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag. Aber seitdem die Gerichte entschieden haben, dass es keinen Schadensersatz gibt, wenn doch kein Platz vorhanden ist, kann man das kaum durchsetzten. Wenn kein Platz vorhanden ist, dann ist keiner da. Eltern, die ihre Kinder bei der Geburt bereits angemeldet haben, haben natürlich vorrang (Wartelistenprinzip - ist ja auch fair). Also entweder eine Tagesmutter suchen (obwohl die meistens genauso voll sind) oder mit Familie abdecken. Vielleicht gibt es einen freien Träger, der noch Plätze hat (kostet halt bei privaten Kitas deutlich mehr - in FRankfurt z.B. 1.500,00 € für einen Vollzeitplatz). Ansonsten geht das halt nicht mit der Arbeit. Fällt leider in den Bereich - erst Kita - Platz organisieren und dann Arbeitsvertrag unterschreiben. Kann man kaum was machen - ggf. noch Jugendamt um Notfallplatz bitten. Wenn diese aber belegt sind - dann ist das so.


Sternenschnuppe

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Wobei dann die Mehrkosten übernommen werden müssen wenn es ein privater Platz ist, da die Stadt nix frei hat. Ob man das auf Antrag machen kann oder einklagen muss weiss ich nicht.


Mitglied inaktiv

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Mehrkosten für private Kitas werden nicht einfach übernommen. Man muss es beantragen. Meistens wird es abgelehnt. Dann muss man klagen - und bekommt meistens nur einen kleinen Teilbetrag zugesprochen. Das liegt daran, dass die privaten Kitas meist einen größeren Personalschlüssel haben und diverse zusatzsachen anbieten. Dafür muss der Steuerzahler nicht aufkommen. Es sei ein privates "Vergnügen". Daher bekommt man meistens nur maximal 50 Prozent Ausschlag auf den städtischen Satz.


Pamo

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Du hast einen Rechtsanspruch auf einen Halbtagsplatz, wenn das Kind dort lebt bzw auch gemeldet ist. Frag schriftlich beim zuständigen Jugendamt nach.


Marinamm

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Also wir ziehen von Dorsten nach essen und mein Mann und ich arbeiten beide in essen ch arbeite seit ein paar Monaten schon auf10 std und ab September halt wieder Vollzeit in dem Kindergarten wo Er in Dorsten geht hat er einen Platz der alle Zeiten die wir brauchen abdeckt. Durch die Familie ist es leider nicht möglich da es keinen Opa mehr gibt und beide Omas selbst noch voll berufstätig sind und auch sonst haben wir familiär keine Chance Tagesmütter habe ich auch schon gefragt aber leider auch absagen bekommen.


Mitglied inaktiv

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Hallo, das wird schwierig. Wenn Kindergärten und Tagesmütter dicht sind, dann ggf. nochmal die privaten Einrichtungen abfragen (halt deutlich teurer). Gibt es bei Eurer Arbeit ggf. einen Betriebskindergarten? Ansonsten - ihr seit leider sehr spät dran. Das neue Kindergartenjahr beginnt in ein paar Wochen nach den Sommerferien - und natürlich sind die Plätze schon begelegt. Wenn Ihr nichts findet, wirst Du wohl nochmal in Elternzeit gehen müssen (wenn der Arbeitgeber mitmacht) oder schlimmstenfalls kündigen. Wenn es zur Kündigung kommen: Schriftlich bestätigen lassen, dass es nirgendwo einen Platz gibt - dann gibt es wenigstens keine Sperre beim ALG I.


Sternenschnuppe

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Ohne Betreuung. Würde dann noch einmal versuchen in den Nachbargemeinden von Essen zu schauen, also da den Radius erweitern.


Mitglied inaktiv

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Doch - ALG I ist als Ausnahmeregelung möglich, wenn nachgewiesen ist, dass aufgrund eines Fehlverhaltens der Stadt (mithin keine Kindergartenplätze) eine Arbeitsaufnahme nicht möglich ist. Es wurde so entschieden, dass das Fehlverhalten der Behörde nicht auch noch zu Lasten desjenigen gehen darf, der dadurch nicht arbeiten kann. Ist aber nur für sehr begrenzte Ausnahmen möglich.


Sternenschnuppe

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Ah, interessant. Google ich gleich mal. Viele Grüße


Sternenschnuppe

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Aber zählt das auch wenn ein Platz vorhanden wäre den man durch Umzug nicht mehr nutzen möchte ? So wie ich es lese arbeitet sie ja aktuell auch.


trekkie

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Hallo, Wir wohnten auch in essen als mein Sohn jünger war. Wichtig ist auf jeden Fall schriftlich anmelden. Erst als ich bei der Stadt meinen Rechtsanspruch schriftlich geltend gemacht hab gab es einen Platz als Überbelegung. Aber essen ist halt gross. Das war 8 km entfernt. Übrigens mit der Tagesmutter wäre noch ein Tipp eine zu suchen nicht über die Jugendhilfe... Deutlicher Nachteil ist die absetzbarkeit bzw bezuschussung . Das war meine Lösung zur Überbrückung. Allerdings habe ich mir damals wenig Gedanken über Haftung oder sonstiges gemacht. Ich hoffe ihr findet eine Lösung. Grüße


Sternenschnuppe

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Habe gerade mal geschaut. Dorsten - Essen sind 29 Minuten mit dem Auto. Das kann man durchaus pendeln, das Kind ist betreut in Dorsten. Durch den Wegzug vom Betreuungsplatz wird der Verlust dann selbst herbeigeführt. An die AP: Könnt ihr da nicht später umziehen wenn die Betreuung steht ?


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