Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kinderbetreuung zu Hause - Minijob

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kinderbetreuung zu Hause - Minijob

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hole ab Januar jeden Tag ein Kind vom Kindergarten ab und betreue es dann 2 Std bei mir zu Hause. Ich bin aber keine Tagesmutter, hab aber 4 Kinder. Vielleicht mach ich später mal einen Kurs zur Tagesmutter, aber dafür muss man hier zahlen. Aber nun meine Frage: Wie läuft das rechtlich ab? Darf ich das Kind vom Kindergarten holen, wenn ich keine Tagesmutter bin? Wie ist das mit der Bezahlung? Muss die Familie mich über Minijob zentrale anmelden oder wo? Wie viel in der Std darf ich verlangen? Da das Kind abends auch bei uns isst, welchen Essensbetrag sagt man? Was ist noch zu beachten? Mit freundlichen Grüßen Lara2003


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, natürlich sind Sie eine Tagesmutter, wenn Sie das Kind täglich betreuen. und sie müssen sich dann entweder selbstständig machen (und eventuell ein Gewerbe anmelden) oder, wenn Sie fest angestellt sind, eine Anmeldung bei der Minijobzentrale machen. Ansonsten ist das Schwarzarbeit. Ganz viele Informationen finden Sie bei https://www.bvktp.de/ Ich weiß, dass hier für die Stunde um die 7-8 Euro genommen wird. Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

Hi! Fr. Bader wird ir darauf vermutlich nicht antworten, da es sich nicht um Fragen "Rund ums Baby" handelt. 1. Kein Problem. Die Eltern müssen nur den KiGa darüber informieren. 2. Da dies kein ab und an mal Babysitten mehr darstellt, solltest du über die Minijob-Zentrale angemeldet werden. Sonst ist es Schwarzarbeit sowohl du als auch die Familie machen sich strafbar (minijob-zentrale.de --> Minijobs Haushalt). Die Anmeldung obliegt den Eltern, da diese deine Arbeitgeber sind. 3. Die Bezahlung muß dem Mindestlohn entsprechen, darf aber nicht mehr als 450 Euro pro Monat insgesamt betragen (ab 451 Euro ist es ein Midi-Job, der versteuert wird). Du würdest in etwas bei 11,25 Euro/Std. liegen bei angenommen 40 Std. pro Monat. 4. Essensgeld würde ich in den Gesamtbetrag integrieren. Sonst bist du ja hinterher doch über 450 Euro. Generell würde ich euch - also dir und der Familie - empfehlen, sich erst mal ganz genau schlau zu machen, was es heißt, Arbeitgeber im Rahmen eines Minijobs zu sein (es müssen dann nämlich auch Sozialabgaben gezahlt werden) bzw. wie du solche Dinge wie Essen etc. am besten kalkulierst. Auch, wie du versteuert werden sollst/willst - pauschal oder nach LSTK etc. Erkundige dich selbst einfach mal der Stelle für Tagesmütter, wie das so gehandhabt wird. Viel Erfolg!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, nach längerer Selbstständigkeit würde ich gerne wieder in meinen ursprünglichen Beruf als gelernte Erzieherin zurückkehren, aus verschiedenen Gründen erst einmal auf Minijobbasis. Bei einem ersten Vorstellungsgespräch wurde mir ein Lohn von unter 14 Euro/Stunde bei zehn Wochenstunden angeboten, mit der Begründung, dass der ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich möchte nach der Geburt ca. Nach 3 Monaten in meinem Job einen Minijob wieder beginnen. Da dieser auf das Elterngeld angerechnet wird bleibt davon nur wenig übrig und daher dachte ich, wenn mein AG dann für meinen älteren Sohn den Kita Zuschuss wieder bezahlt hätte ich diesen voll da dies Steuerfrei ist und nicht ang ...

Guten Tag,  Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit von meinem ersten Sohn und mein Mann und ich planen eine erneute Schwangerschaft.  Vor der Elternzeit hatte ich einen Hauptarbeitgeber, bei dem ich Vollzeit gearbeitet habe und einen Minijob bei einem weiteren Arbeitgeber.  Während der gesamten Elternzeit habe ich diesen Minijob weiter ausge ...

Liebe Frau Bader, ich arbeite auf Mini Job Basis als Erzieherin im Kindergarten. Da ich schwanger bin schickt mich mein AG ins BV. Mir wurde gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung habe, da ich nicht sozialversicherungspflichtig bin. Meine Recherchen ergeben etwas anderes, daher meine Frage - wie ist hier die rechtliche Situatio ...

Liebe Frau Bader, ich arbeite auf Mini Job Basis als Erzieherin im Kindergarten. Da ich schwanger bin schickt mich mein AG ins BV. Mir wurde gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung habe, da ich nicht sozialversicherungspflichtig bin. Meine Recherchen ergeben etwas anderes, daher meine Frage - wie ist hier die rechtliche Situatio ...

Hallo Frau Bader,  Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...

Guten Tag, ich bin hauptberuflich Beamtin und habe einen minijob, für den ein Beschäftigungsverbot ausgestellt werden soll. Ich habe ein vertraglich festgelegtes Grundgehalt von 180€, alle Stunden darüber werden als Überstunden ausgezahlt. Ich komme immer auf meine 500€.  Wird nun im Beschäftigungsverbot "nur" das Grundgehalt gezahlt oder d ...

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in Elternzeit bei meinem Hauptarbeitgeber bis 12/2026 und übe zusätzlich einen Minijob auf 530-Euro-Basis bei einem anderen Arbeitgeber aus.   In diesem Zusammenhang hätte ich zwei rechtliche Fragen, bei denen ich sehr dankbar für Ihre Einschätzung wäre:   Beschäftigungsverbot im Minijo ...

Hallo Frau Bader,  eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...