Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine Frage bezieht sich auf meine 9 jährige Tochter die in die 4 Klasse geht (ich hoffe das gilt noch als Rund-ums-baby) Sie fährt gerne mit dem Rad zur Schule, nicht weit..ca 400m in unserem Dorf, teilweise auf dem gehweg, teilweise auf der ruhigen Dorfstraße Von der Schule gibt es immer wieder eine "Anordnung", dass erst Kinder nach bestandener Fahrradprüfung mit dem Rad zur Schule kommen sollen aus versicherungstechnischen Gründen. Ich habe das bisher ignoriert weil mir mitgeteilt wurde, dass es völlig egal ist, ob ein Kind nun mit Rollschuhen oder im Handstand in die Schule kommt, der bayr. Gemeindeunfallverband (ich glaub so heisst das???)sichert den Schulweg immer ab. Gilt das nun auch für die Schäden, die das Kind bei einem Unfall verursachen würde? Sprich..wenn sie zu Fuß einen Unfall verursacht ist der Schaden der Gegenseite abgedeckt...und wenn sie mit dem Rad einen Unfall verursacht dann nicht? Oder ist es egal? Was ist, wenn sie die Fahrradprüfung NICHT besteht? Darf sie dann nicht radfahren? Kann ja nicht sein, oder? Danke und liebe Grüße von Reni
Hallo, grds. kann ich keinen Unterschied erkennen. Ich würde aber mal klären,welche Versicherung für den SChulweg haftet und mich dann mit dieser in Verbindung setzten Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hier: Kind im Schulalter hat ein Auto beschädigt, daß auf dem Bürgerstand "falsch" stand. Eltern habe nicht gehaftet, da der Fahrer "falsch" stand und man von Eltern deren Kinder schon gut radfahren können nicht verlangen kann, ständig dabei zu sein. LG Peeka
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