Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kinder am Wochenende ernähren

Frage: Kinder am Wochenende ernähren

Mitglied inaktiv

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Jetzt muss ich doch nochmal was in eigener Sache fragen? Mein Ex muss mir nach einer gerichtlichen festsetzung relativ viel Geld zahlen.Für die Kinder und als Nutzungsentschädigung für eine wohnung! Nun hat er sehr wenig geld übrig und sagte mir das ich für die Wochenenden in den die Kinder bei Ihm sind doch Essen und Geld mitgeben soll damit er etwas mit Ihnen unternehmen kann. Er hat wohl selber so wenig Geld zum Leben das er bei seinen Eltern und Geschwistern essen muss und an dem Wochnenende mit seinen Kindern möchte er das nicht aber um was zu Essen zu Kaufen fehlt ihm geld. Darf er so etwas fordern? Danke LG Nadine


Mitglied inaktiv

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Forden daf er das nicht. Und: was bitte kostet an der verpflegung der Kinder so schrecklich viel Geld? 1 Paket Nudeln 1 Kilo Kartoffeln 500 gr Putenschnitzel 1 ltr. Milch 500 gr Brot etwas Obst Minimengen an Butter Marmelade, Wurst etc. Das sind ca. bei mir ca. 5-6 EUR. Und die hat er nicht? *hust* Umgangskosten hat grundsätzlich der Elternteil zu tragen der den Umgang wahrnimmt. ICH würde ihm vermutlich ein Paket Nuideln und 1 Packung Brot einpacken :-) ... der arme Mann... Aber noch so am Rande: die Nutzungsentschädigung kann er als seine Miete ansehen! Viele Grüße Dérsirée


Mitglied inaktiv

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Wie meinst du das mit der Nutzungsentschädigung? Er wohnt in einem Haus was Ihm und seinen eltern gehört ich habe nur die Wohnung mit gekauft und er zahlt noch einen Kredit ab und jetzt bekomme ich noch die Nutzungentschädigung irgendetwas ist nicht so richtig gelaufen glaube ich, ist aber mir egal! Mh na ja


Mitglied inaktiv

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Nun, Dir gehört ein Teil der Wohnung und für diesen Teil zahlt er "Miete". Der Kredit als solcher wurde sicherlich beim Unterhalt berücksichtigt. Wenn er 900 EUR hat und davon dann noch die Nutzungentschädigung zu zahlen hat, dann ist das (leider) "normal" im Unterhaltsrecht, da geht es ihm wie vielen anderen geschiedenen Vätern auch. Denn in dem Selbstbehalt von 900 EUR ist die Miete mit einberechnet. Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Das hat mein Ex auch am Anfang gefordert. Er wollte 40,- Euro pro Wochenende für Essen und Ausflüge für zwei Kinder. An den WE war er mit den Kindern zumindest an einem Tag bei seinen Eltern zum Mittagessen. Er wollte Kinogeld für sich und die Kinder, da er ja ohne die Kinder nicht ins Kino gehen würde. Da hörte es dann auf. Für die 3 Wochen Ferien hat er von mir 300,- Euro pro Kind verlangt. Als ich sie nicht gezahlt habe, hat er die Kindern in den Ferien nicht genommen. Das war eine Woche vor Ferienbeginn. Gut, dass sie schon 10 und 12 Jahre alt waren. Sonst hätte ich da ein Betreungsproblem gehabt. So waren sie während ich arbeiten war bei Freunden oder alleine zu Hause. Mein Ex zahlt 632,- Euro Unterhalt für die Kids und bekommt von mir 400,- Euro monatlich für das Haus, das uns mal beiden gehörte, als Auszahlung seines Anteils. Er wohnt wieder im Wohneigentum, ein Reihenhaus. Wenn er sich das nicht leisten kann, hätte er ´ne Wohnung nehmen sollen. Und dein Ex schafft sich durch die Zahlungen der Kredite nebenbei auch Eigentum. Dein Eigentum kannst du ja nicht mehr nutzen,da er drin wohnt. Er kann dies also nicht fordern!!!! LG Sunny, die das schon seit 6 Jahren mitmacht


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