Mitglied inaktiv
Hallo, bis Oktober 2004 bin ich im EU und jetzt im Juni kommt mein zweites Kind. Ich hatte als Student Mini job. Meine Frage: habe ich jetzt überhaubt Anspruch auf Mutterschaftsgeld (bei 1. Kind habe ich 200 Euro aus Bonn BVA bekommen. Habe ich Anspruch wieder auf Elternzeit und ab wann läuft das? Bis wann muß ich meinem AG davon bescheid sagen? vielen Dank Barbara
Hallo, wer nur als Mini-Jobler arbeitet, hat keine Ansprüche auf Mutterschaftsgeld oder andere Leistungen. Gruß, NB
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