shla
Guten Abend Frau Bader, heute wollte ich meine Kinder von der Kita abholen, die im Stadtzentrum liegt. Als ich parken will, sehe ich meinen 3-jährigen Sohn alleine auf dem angrenzenden Bürgersteig der stark befahrenen Straße stehen. Ich habe ihn sofort geschnappt, geparkt, ein Parkticket am Automaten geholt und bin mit ihm zur knapp 100m entfernten Kita gelaufen. Dort wurde ich im Garten von den Erziehern freundlich empfangen. Nicht nur hatte keiner gemerkt, dass mein Sohn aus der Kita ausgebrochen war, auch vermisst worden war er offenbar nicht. Es sind vier Gruppen mit einem Gemeinschaftsgarten, von dem ein ca 50cm hohes Tor mit Fallriegel, das von den Kindern problemlos geöffnet werden kann, zu einer Art Vorhof führt, der wiederum mit einem Tür-großen Tor geschlossen werden kann. Seit ich denken kann ist das „große“ Tor aber mit einem Keil zu den Öffnungszeiten der Kita permanent offen. Als ich sagte, dass ich meinen Sohn draußen auf dem Bürgersteig zufällig gefunden hatte (ich kam heute glücklicherweise etwas früher als sonst zum Abholen), waren die Erzieher zwar betroffen, aber sagten mir, dass das daran liege, dass zu Hol- und Bringzeiten das Törchen permanent geöffnet und von Eltern auch teilweise offen gelassen werde. Auch sagte man mir, dass man das in der Kita nochmal thematisieren werde, da das wohl nicht zum ersten Mal passiert sei. Ich bin entsetzt und mir wird schlecht bei dem Gedanken daran, was alles hätte passieren können. Das gibt es doch nicht. Sowas darf doch nicht passieren. Ich bin so geschockt und habe wenig Lust mein Kind der Kita zu überlassen, die so fahrlässig mit ihrer Aufsichtspflicht umgeht. Wenn das schon öfter vorkam, dann muss man doch was ändern. Man kann doch nicht warten bis was Schlimmes passiert. Was sind denn da die rechtlichen Grundlagen? Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Hallo, das habe ich ja noch nie gehört. Bei uns im KiGa (und in allen anderen, wo ich war) war die Tür akribisch mit einem Riegel (für die Kinder unzugänglich) verriegelt. Gerade in der Nähe der Strasse, wie Sie beschreiben, unerlässlich. Ich würde den Vorfall schriftlich dem Träger des Kindergartens und der Leitung per Einschreiben Rückschein zukommen lassen und auf die Haftung hinweisen. Es gab doch vor einigen Jahren einen Fall, wo ein Kind entwischt und ertrunken ist. Vllt. tun Sie eine Kopie von dem Bericht dazu. Damit der Ernst der Lage verstanden wird. Liebe Grüße NB
cube
Verlangen, dass gemäß derAufsichtspflicht und Vorschriften wie ich sie kenne, das kleine Tor mit einem entsprechenden Riegel versehen wird. Einem, der eben nicht von den Kindern zu öffnen sein kann. Ebenso muss das Tor deutlich höher sein - wodurch der Riegel dann eh schon außer Reichweite wäre.
Pamo
Mich wundert, dass nicht viel mehr passiert, denn offene Türen, Tore und unbeaufsichtigte kleine Kinder sieht man leider ständig. In der OGTS konnte man mir mehrfach nicht sagen, wo mein Kind ist, offenbar werden kaum irgendwo die Kinder durchgezählt und Anwesenheitslisten abgecheckt. Unmöglich.
sternenfee75
Bei uns haben mal Kinder den Maschendrahtzaun überwunden und waren auf dem Weg nach Hause. Aber in eurem Fall sollte einfach zur Abholzeit eine Erzieherin am Tor stehen, war bei uns auch so geregelt, damit das Tor eben nach jedem auch wieder geschlossen wird. Und ich würde definitiv auch noch mal das Gespräch mit der Leitung suchen oder wende dich zuerst an dennElternrat.
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