maddie09
Hallo Frau Bader, ich würde gerne wissen wie ich mich verhalten muss. Meine Arbeitszeit ist von Montag bis Freitag. Nun will mein Chef das ich auch am Wochenende arbeite, da Kollegen krank sind. Ich sagte ihm das niemand da ist der auf mein 1 jähriges Kind aufpassen kann, und es deshalb nicht geht, darauf meinte er ich soll das Kind doch mitbringen. Muss ich das? Es wären acht Stunden, und das Kind muss doch auch schlafen mittags, ich kann doch nicht noch den halben Hausstand wie Essen, Spielzeug usw. mitbringen, ich habe ja während der Arbeit gar keine oder kaum Zeit es zu beaufsichtigen. Viele Grüsse, Madeleine.
Hallo, es kommt darauf an, was im Vertrag steht. Ansonsten halte ich das für nicht zumutbar. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit
- Resturlaub und Rückkehr Elternzeit
- Elterngeld Jahre verschieben
- Schließfach