Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wenn ich es richtig verstanden habe, habe ich max. 25 Tage Anspruch gegenüber der Krankenkasse auf Kind krank. Wir sind nicht verheiratet und mein Partner ist privat versichert und hat somit keinen Anpruch auf Kind krank, da beide Kinder bei mir versichert sind. Den ersten Fehltag auf Arbeit bei Kind krank mit ärztlicher Bescheinigung bezahlt der Arbeitgeber, damit dürfte er nicht von den insgesamt 25 Tagen abgezogen werden, d.h. eine Woche entspicht 4 statt 5 Tagen? Oder ist dies unrelevant bei der Anzahl der in Anspruch genommenen Kindkrank-Tage? Beziehen sich die 25 Tage auf das Kalenderjahr oder stehen diese mir nur anteilig zu, wenn ich z.B. im September wieder mit Arbeiten begonnen habe? Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße Michaela
Mitglied inaktiv
Wenn die Eltern zusammenleben hat jedes Elternteil pro Kind pro Kalenderjahr 10 Tage "frei", allerdings maximal 25 Tage (also bei 5 Kindern nicht 50 Tage *grins*). Bei zwei Kindern hast Du also 20 Tage "frei". Was der AG zahlt, unabhängig von der KK, hängt vom Tarifvertrag ab. Bei mir (Metall Bayern) ist das ein Tag pro Jahr (!!!), so daß ich also auf insgesamt 21 Tage komme. Wenn der Vater privat versichert ist, hat er zwar Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den AG, bekommt aber nichts von der Krankenkasse (soviel ich weiß, bei privater KK kenne ich mich nicht gut aus, weil wir - eben deswegen - beide gesetzlich versichert sind). Die Tage zählen pro Kalenderjahr und werden nicht gekürzt, wenn man nicht das ganze Jahr arbeitet. Schöne Grüße, Elisabeth (mit 2 kranken Kindern zu Hause - spart Krankentage *grins*)
Mitglied inaktiv
Hallo Elisabeth, danke für Deine Antwort. Mein Mann ist, wie schon gesagt, privat versichert. Um auch "frei" machen zu können, müßte er die Kinder bei sich versichern (Pflicht). Ich habe dies meiner Krankenversicherung mitgeteilt und nachgefragt und laufe deshalb bei ihnen unter alleinerziehend. Was mich jetzt irritiert: Wenn ich maximal 25 Tage in Anspruch nehmen darf, wieso habe ich dann nur 20 Tage bei 2 Kindern? Soweit mir das bekannt ist, bezahlt unser Arbeitgeber immer den ersten Tag bei Kind krank. Da werde ich aber nochmal nachfragen. Viele Grüße und gute Besserung an die beiden kranken Mäuse! Michaela
Mitglied inaktiv
25 Tage wäre bei 3 oder mehr Kindern. Aber wir beide bringen es ja nur auf 2 *grins*. Aber wenn DU "AE" bist, müßtest Du doch 2x2x10, also 40 Tage haben? Oder habe ich die Regeln da falsch im Kopf???? Frag doch noch mal bei der Kasse nach, sicherheitshalber. Meine PA weiß auch immer gut Bescheid, nur mein Chef nicht ;-). Gute Nacht, Elisabeth.
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