Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kind-krank-tage / gerne an ALLE

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: kind-krank-tage / gerne an ALLE

jonahkita11

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hallo, wie ist es wenn mein sohn 39,6 fieber hat und ich erst am nächsten tag wenn es nicht besser ist zum arzt möchte,bekomme ich dann auch ohne das ich beim arzt war einen kind frei tag? wenn es ihm dann wieder gut geht kann ihn auch die oma betreuen und ich hab nur ein tag in der arbeit gefehlt. es war nun schön öfter so das er am nächsten tag wieder kerngesund war und ich möchte ihn doch nicht so krank(tag davor) zum arzt schleppen,lieber ein tag warten und dann nur zum arzt wenns nötig ist. wenn er eine richtige kinderkrankheit hat muss ich dann beim arzt entscheiden wielang ich daheim bleibe oder geht das auch spontan je nach gesundheitszustand? da man janur 10kind.krank tage hat. lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html) . Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen, sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muss ärztlich bestätigt werden, dass das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, dass durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Liebe Grüsse, NB


peekaboo

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dann braucht Du die Bescheinigung vom Kinderarzt, ansonten den Arbeitgeber fragen, ob Du für den Tag Überstunden abbauen oder Urlaub einrechen könntest. Dafür sind die Kinderkranktage ja da. LG Peeka


blauerVogel

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Hallo, 10 Tage pro Elternteil. Dein Mann hat also auch 10 Tage. Außer du bist alleinerziehend. Dann hast du 24? oder so..... Ruf doch mal bei deinem Kinderarzt an, wie er das so macht. Bei unserem kann ich anrufen, sagen dass mein Sohn krank ist und ihn bitten ne Bescheinigung auzustellen. Aber unserer kennt uns sehr gut, weil das weite Verwandtschaft ist. :-) Außerdem sind wir nicht mehr als 1-2 mal im Jahr krank..... Ich finde es auch total doof, dass kranke Kind durch die Stadt zu schleppen. Zumal wir auf öffentliche Verkehrsmittel angwiesen sind. Frag ihn doch mal, wie er das sonst so macht. Aber nutzt es nicht aus!! Gruß


Mitglied inaktiv

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Gruss


CKEL0410

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hallo wir stellen die bescheinungung auch mal für einen tag aus auch wenn das kind nicht da war,einfach mal beim kia nachfragen!


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