Mitglied inaktiv
Liebe Nicola Bader! Unsere Tochter ist über meinen Mann privat krankenversichert. Ich bin gesetzlich krankenversichert. Wenn der Fall eintritt, dass meine Tochter krank ist und ich mit ihr zuhause bleiben muss - zahlt dann auch die gesetzliche Krankenkasse mein Gehalt? Oder muss dann mein Mann zuhause bleiben, weil sie beide privat versichert sind und dann nur die private Versicherung zahlt? Oder würde die private Versicherung mein Gehalt dann zahlen? Wie man merkt, habe ich keinen Plan und freue mich, wenn Sie mir weiterhelfen können. Danke! Frederike
Hallo, Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, Kind UND der zuhausebleibende Elternteil müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung sein, sonst giobt es keinen Lohnersatz. In Deinem Fall gibt es also nichts, ausser der AG bioetet (selten der Fall) leistungen an. Viele Grüße Désirée
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