Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

KIND IN KITA BRINGEN

Frage: KIND IN KITA BRINGEN

mia12

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GUTEN ABEND ICH BIN ALLEINERZIEHEND UND ARBEITE IM EINZELHANDEL MEINE ARBEITSZEIT BEGINNT UM 6 UHR MORGENS (KITA MACHT ERST UM 6 UHR AUF) MEINE CHEFIN VERLANGT ABER DAS ICH 6 AUF DER MATTE STEHE OBWOHL WIR ERST AB 7 UHR BEZAHLT BEKOMMEN. NUN MEINE FRAGE HAT SIE EIN RECHT DAZU DAS ZUVERLANGEN. WIE SIEHT DIE RECHTLICHE LAGE DA AUS? BITTE UM EINE SCHNELLE ANTWORT?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, zunächst einmal ist wichtig, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn dort der Beginn 6:00 Uhr ist, müssen Sie auch um sieben beginnen. Dann haben Sie aber auch ein Anspruch auf Bezahlung ab 6:00 Uhr. Wenn dort 7:00 Uhr steht, müssen sie um 7:00 Uhr beginnen. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Also, sie KANN verlangen dass Du um 6 Uhr anfängst zu arbeiten, dann MUSS sie Dich aber auch ab 6 Uhr bezahlen. LG Sabine


Sternenschnuppe

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Wir sollen auh 10-15 Minuten vorher da sein, um den PC zu starten etc. Aber keine Stunde ! Das müsste sie dann auch bezahlen !


Mitglied inaktiv

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Ganz ehrlich: Wenn ich einen PC für die Arbeit brauche, dann starte ich den auch in der Arbeitszeit. Verlangen kann der Arbeitgeber das nicht. LG Sabine


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