Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine Frage scheint zunächst wahrscheinlich komisch zu sein, da die meisten Frauen wohl auf Unterhalt bestehen. Ich bin seit 3 Jahren verheiratet und habe ein 18 Monate alten Sohn. Nun möchte ich mich von meinen Mann scheiden lassen. Es gibt mehrere Gründe aber vorallem ist sein in meinen Augen schon krankhafter Geiz ein Hauptgrund. Ich arbeite von zu Hause auf maximal 400 Euro Basis. Mein Einkommen schwankt, da ich als Interviewerin von der Auftragslage abhängig bin. Mein Mann verdient 2500 Euro (Netto). Nun verlangt aber mein Mann von mir, daß ich mein ganzes Einkommen in den Haushalt investiere, so hatte er auch meine 300 Euro Erziehungsgeld einbehalten. Ich bin dazu aber nicht bereit. Das Haus in dem wir wohnen gehört meinen Mann ganz alleine. Von dem 164 Euro Kindergeld wird das Essen und die Windeln für meinen Sohn bezahlt. Spielsachen oder Kleidung werden entweder von meinen Eltern oder vom mir bezahlt. Er ist der Meinung das er genug für das Kind bezahlt. Er finanziert ja Strom, Wasser, Heizung und die Kosten des Hauses, da ist er der Meinung, ich sollte mich um die weiteren Sachen kümmern. Es klingt wohl für einen Außenstehenden unglaublich, aber mein Mann ist wirklich so. Daher möchte ich gerne keinen Unterhalt von Ihm bei einer Scheidung für mein Kind, verlange aber, das weder er noch meine Schwiegermutter (die ist derselben Ansicht wie mein Mann) meinen Sohn besuchen bzw. sehen darf. Ich denke es wäre für den kleinen nur zum Besten, damit er von der krankhaften Einstellung nicht auch noch eingenommen wird. PS. Mein Mann wäre sogar damit einverstanden nur meine Schwiegermutter nicht! Ist es möglich so einen Vertrag abzuschließen? Entschuldigen Sie den langen Text. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, Unterhalt hat nichts mit Umgang zu tun. Wenn Sie sich alleine finanzieren können, können Sie für sich auf den Unterhalt verzichten. Für das Kind widerruflich. Ich würde es aber gerade nicht tun. Er kann jetzt auf seijn Umgangsrecht verzichten, dass kann er jederzeit widerrufen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
dein mann kann freiwillig sein sorgerecht abgeben. das ist legitim. ein umgangsrecht wird er aber immer haben, auch wenn es ihm in 10 jahren einfällt, daß er ein kind hat, das er sehen will. auf unterhalt für deinen sohn kannst du nicht verzichten. verträge kannst du abschließen wie du willst, wo kein kläger da kein richter, allerdings WENN ein kläger, dann ist so ein vertrag nichtig, da sittenwidrig. wovon willst du denn leben, wenn ich mal bescheiden fragen darf? wenn du h4 beantragen mußt, fliegt dein vertrag eh auf, denn da wird der unterhalt angerechnet....und ob du mal eben locker flockig auf 250€ verzichten kannst??? schau mal im ae vorbei! ich verstehe dein ansinnen, aber durchsetzen wirst du das nicht können, es sei denn, du verfügst über vermögen, das euch beide bis ans ende ernähren kann....
Mitglied inaktiv
Hallo Vallie, ich könnte wieder arbeiten gehen, da mein Sohn von den Großeltern bzw. später dann im Kindergarten betreut werden würde. Wäre mir lieber als der Kontakt zu dem Vater oder der Schwiegermutter.
Mitglied inaktiv
das finde ich toll!!! aber du weißt nicht, ob das für immer währt. wenn du mal alg2 beantragen sollen müßtest, ist dein ganzer vertrag nichtig. das darfst du nicht vergessen. bevor der staat einspringt, werden erst mal alle anderen geprüft und da dein sohn einen leidlich verdienenen vater hat, wird der das sein. was die schwiegermutter für rechte hat, weiß ich nicht, die sollte dann vielleicht auch erst mal klagen und das wird ihr sicher zu teuer sein!!! macht es doch einfach erst mal auf goodwill. kein kontakt--kein unterhalt. wer weiß, was in ein paar jahren ist, sowohl finanziell als auch ideell. was ist das für ein vollpfosten, der wegen 200€ auf sein kind verzichtet??? ich verstehe dich wirklich, aber das geld steht deinem sohn einfach zu und wenn du die taler einfach nur wegsparst.....vielleicht findet ihr ja noch eine andere lösung!!!
Mitglied inaktiv
Solange Du Dich selbst gfinanzieren kannst MUSST Du für Dich keinen Unterhalt verlangen. Du musst auch nicht den Unterhalt für das Kind verlangen, aber kannst andererseits auch nicht darauf verzichten, denn er steht dem Kind zu. Und GANZ WICHTIG: Der Unterhalt hat NICHTS ABER AUCH GAR NICHTS mit dem Umgang zu tun, auf den das Kind ein RECHT hat! Das steht so im Gesetz. Und das ist auch gut so. Und eine Kindeswohlgefährdung kann ich erst Mal nicht darin entdecken, nur weil der Papa ewig geizig ist. Jeder Jeck ist anders, auch Väter und warum sollte Euer Kind nicht weiterhin seinen Vater erleben dürfen? Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
ich weiß nicht, ob ein kind soviel verloren hat an einem vater, der sich aus der verplichtung kauft, bzw kaufen will.... es wäre eine interne abmachung, die eh sittenwidrig ist, aber abmachen kann man zunächst, was man will, da muß keine kindeswohlgefährdung vorliegen. ich finde so einen vater schrecklich.
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