Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann mein Verlobter die Vaterschaft anerkennen lassen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann mein Verlobter die Vaterschaft anerkennen lassen?

Mitglied inaktiv

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Mein Verlobter und ich heiraten demnächst. In der Geburtsurkunde meiner Tochter ist kein Vater eingetragen, sie ist 7 Jahre alt. Kann mein Verlobter die Vaterschaft anerkennen, ohne rechtliche/ Finanzielle Konsequenzen zu befürchten, nach so vielen Jahren? Ich habe keinen Unterhaltsvorschuss erhalten, und bei meinem ALG II wurde immer fiktiv der UV angerechnet, allerdings erhielt ich den Allereinerziehenden Zuschuss.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Halo, so schwer zu sagen. Warum wurde er nicht eingetragen u welchen finanziellen Nachteil hat der Staat/ Dritter dadurch? Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Ist er tatsächlich der Vater?


Mitglied inaktiv

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Ja


Mitglied inaktiv

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Wovon und wo hat der KV gelebt? Wenn er mit dir zusammengelebt hat, kann es durchaus Folgen haben. Wenn er NICHT von ALG II gelebt hat ebenfalls.


cube

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Warum ist er denn nicht schon damals als Vater eingetragen worden? Geld ist natürlich immer ein wichtiges Thema, aber ehrlich gesagt finde ich es schon blöd, wenn man offiziell nur Vater sein will, wenn es einen nichts (ob monetär oder sonst wie).


Ralph

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Zur Ausgangsfrage:Nach Anerkennung der Vaterschaft ist er dem Kind unterhaltspflichtig. Für ihn gilt das nicht für die Vergangenheit, denn er wurde ja nie von Dir in Verzug gesetzt hinsichtlich des Kindes- und Betreuungsunterhaltes. Was Dich betrifft, so stellen sich einem einigermaßen hellen Jobcenter allerdings ganz andere Fragen. Dein Verlobter ist ganz offensichtlich der Kindesvater, sonst würde es um Adoption und nicht um Vaterschaftsanerkennung gehen. Das aber hast Du die ganze Zeit gewußt. Solange Du Dich und Dein Kind selbst von Lohn, Kindergeld und evtl. Wohngeld finanzierst, ist alles rund und kein Hahn kräht nach dem Kindesvater. Du hast aber durch ALGII-Bezug von der Solidargemeinschaft gelebt, und da gehört die Durchsetzung vorrangiger Ansprüche dazu. Wenn Dein Verlobter die ganze Zeit selbst ALG II bezogen hat, kann bestenfalls für das Kind Unterhaltsvorschuß bezogen werden. Wenn er allerdings gearbeitet hat, stellt aich die Frage, ob er nicht mehr als die lausigen UHV-Beträge an Kindesunterhalt hätte zahlen können und müssen. Dies hättest Du prüfen und einfordern müssen, vor allem hättest Du gegenüber dem Jobcenter den Kindesvater angeben müssen, damit das Jobcenter ggf. selbst an den Kindesvater herantreten kann. Es könnte sein, daß das Jobcenter, sofern es fit ist, mit Kostenersatzansprüchen an Dich herantritt. Dies kann durchaus die Höhe der monatlich für das Kind geleisteten Beträge sein. Wohnst Du mit dem Kincesvater zusammen? Wenn ja, hätte seit Zusammenzug sein Einkommen, sofern welches vorhanden ist, mit eingepreist werden müssen. Auf jeden Fall stand Dir dann der Alleinerziehendenmehrbedarf nicht mehr zu, und auch ein geringerer Regelsatz. Das würde weitere Rückforderungsansprüche seitens des Jobcenters generieren. Sollte Dein Verlobter entsprechend solvent sein, kämmen auch alle Sozialversicherungsbeiträge, die seit Zusammenzug für Dich geleistet wurden, als Forderung on top obendrauf. Deine Ausgangsfrage könnte, je nach Sachlage, die am wenigsten drängende in Eurer Situation sein. Ralph


Felica

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Du hast irgendwann wissentlich gelogen, mindestens aber geschwiegen. Den der Vater war nicht unbekannt. Sondern dir eben bekannt. Das kann dann durchaus rechtliche Folgen nach sich ziehen. Nicht angeben ist solange Ok, rechtlich gesehen, wie man dadurch keinerlei Vorzüge durch den Sozialstaat hat. Du hattest diese aber und spätestens ab den Zeitpunkt wird es kritisch.


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