Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vaterschaft anerkennen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vaterschaft anerkennen

Ruccola

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Halle Frau Bader, Ich bin jetzt in der 20 ssw und bin nicht mit dem Vater des Kindes zusammen. Er sagt zwar er will sich um das Kind kümmern . Aber was muss ich machen bzw der kindsvater ? Vaterschaft anerkennen und was passiert dann? Muss ich das alleinige Sorgerecht beantragen oder habe ich das automatisch ? Falls der KV nicht oder nicht genug zahlen tut steht mir ja der Zuschuss zu? Der KV ist H4 Empfänger .


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Vater muss die Vaterschaft anerkennen. Es steht Ihnen dann frei, in das gemeinsame Sorgerecht einzuräumen. Sie können, wenn der Vater nicht liquide ist, Unterhaltsvorschuss für das Kind beantragen. Liebe Grüße NB


Pamo

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Du hast automatisch das alleinige Sorgerecht. Er und du könnt zusammen eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung vornehmen. Du kannst aber auch warten bis das Kind geboren ist und ihn als Vater angeben. Dann wird er angeschrieben, ob er die Vaterschaft anerkennt. Kindesunterhalt kannst du erst nach Geburt des Kindes fordern, tu es schriftlich und dokumentierbar. Wenn der Vater nicht zahlt, dann kannst du bis zu 6 Jahre und höchstens bis zum 12. Lebensjahr des Kindes vom Unterhaltszuschuss bekommen. Das ist ein Darlehen des Jugendamtes an den Kindsvater. Aber eigentlich muss er sich mit der Vaterschaft aufgrund seiner "erhöhten Erwerbsobliegenheit" darum bemühen, dass er einen Job findet.


Sternenschnuppe

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Kannst Du jetzt schon alles beim Jugendamt vorbereiten und dann nur noch die Geburtsurkunde nachreichen. Man hat nach der Geburt ja genug Papierkram.


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