Anica
Hallo, ich bin noch in der ersten Elternzeit und erwarte mein 2. Kind. Den Rest der ersten Elternzeit habe ich mir jetzt an die noch nicht eingereichte und kommende 2. Elternzeit hängen lassen, das sind um die 6 Monate. Meine Frage : ist es möglich nach der Geburt 2 1/2 Jahre sprich 30 Monate Elternzeit einzureichen dann würde ich mit dem Rest auch auf 3 Jahre kommen die ich auch brauche, da ich den kleinen nicht eher unterbringen kann. Hintergedanke ist, dass ich so noch 6 Monate über hätte die ich evt. Für Einschulung nehmen könnte.. Lg anica
Hallo, man kann die EZ indiv. beantragen. Für Kind zwei müssen Sie sich verbindlich für zwei Jahre festlegen, können aber bis zu 24 Monate übertragen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du kannst, mit Zustimmung des AG, die bis zu 12 Monate bzw bis zu 24 Monate er laufenden EZ sichern für einen späteren Zeitpunkt. 12 oder 24 Monate ist davon abhängig wann dein Kind geboren wurde für das du aktuell in EZ bist. Wichtig für die laufende EZ, beende diese zum neuen Mutterschutz, dann kannst du auch um Übertragung bitten der Restzeit. So bekommst Du den Anteil Mutterschutzgeld von der KK UND vom AG. Machst Du das nicht, gibt es nur den teil von der KK. Zudem würde die erste EZ und der neue Mutterschutz gleichzeitig laufen, du würdest also Geld und EZ verschenken. Spätestens 1 Woche nach der Geburt vom nächsten Kind musst Du dann die neue EZ melden. Und da kannst Du so lange nehmen wie du möchtest von den 3 Jahren. Du musst nicht "glatte" Jahre oder Monate machen. Wenn der AG zustimmt mit der Übertragung kannst Du die 3 Jahre EZ für das jetzt geborene Kind nehmen, plus die verbleiben EZ vom 1ten Kind. Wenn ich das richtig verstanden habe sind das wohl um die 6 Monate, dann wären das sogar 3,5 Jahre - wenn eben der AG sein OK gibt.
Anica
Vielen Dank für die Antworten.. Das mit der Übertragung hat problemlos geklappt. Mir ging es lediglich um die Beantragung der 2 1/2 Jahre statt der üblichen 2 oder 3 Jahre.. Aber wenn man sich die Monate individuelle einteilen kann dürfte es kein Problem sein. War nur unsicher, da man eigentlich nie hört dass sich jemand 2 1/2 Jahre Elternzeit nimmt..
SumSum076
Solange du nicht Lehrerin bist, kannst du die EZ in diesen 3 Jahren auch zB bis zum Montag nach dem 2. Geburtstag nehmen. Oder bis Mittwoch nach den Herbstferien. Oder bis zum letzten Freitag im Monat. Oder bis Aschermittwoch. Wie du willst oder brauchst. Wegen der Kürzungsmöglichkeit beim Urlaub würde ich aber nicht einen Monatsletzten (zB 31.03. oder 30.06.) empfehlen. Denn wäre der letzte Tag der EZ zB der 30.03. und damit der 31.03. ein Arbeitstag (wird so auch dann genannt, wenn er an einem WE ist). Ist der 31.3. noch ein Arbeitstag, dann bekommst du für den ganzen März noch Urlaub. Gruß Sabine
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