Schönen guten Tag, Ich bin aktuell in der 34 ssw und werde nach der Geburt für mind. 1 1/2 Jahre zu Hause bleiben. Ich bin gelernte Erzieherin und habe einen unbefristeten Vollzeitjob in einer Elterninitiative. Nun habe ich das Angebot bekommen ab nächsten Frühjahr eine Eltern-Kind-Gruppe in einem Geburtshaus zu leiten. Der Arbeitsaufwand wäre zunächst nur 1,5 Stunden die Woche (also ein Kurs) und würde auf Honorarbasis bezahlt. Nun meine Frage: Wir mir dieser Verdienst auf das Elterngeld angerechnet bzw verrechnet? Muss ich die selbstständige Tätigkeit in der Lohnsteuererklärung angeben oder gibt es einen Freibetrag? Muss ich ein Kleingewerbe oder ähnliches anmelden? Meine beitragsfreie Krankenversicherung verliere ich nicht, da es sich ja eindeutig um eine geringe Nebentätigkeit handelt oder? Vielen Dank im Vorraus für ihre Hilfe und Grüße Anne
von ameurer am 26.08.2020, 09:52