nettel82
Ich habe während der Elternzeit meiner Zwillinge (*26.7.2011) noch ein 3. Kind (*07.01.2013) bekommen. Für die Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen des 3.Kindes habe ich dafür meine Elternzeit vorübergehend unterbrochen. FRAGE: Kann ich den Rest der unterbrochenen Elternzeit der Zwillinge an die Elternzeit des 3.Kindes anschließen (auch wenn die Zwillinge dann schon älter als 3 Jahre sind)?
Hallo, man kann mit Zustimmung des AG pro Kind bis zu 12 Mo. bis zum 8. LJ aufheben Liebe Grüsse, NB
nettel82
Ja, aber was ist mit der Elternzeit, die ich bis zum 3.LJ der Zwillinge geplant hatte und nun durch den Mutterschutz und die Elternzeit des 3.Kindes unterbrochen wurde? Kann ich diese Zeit an die Elternzeit des 3. Kindes "ranhängen", auch wenn die Zwillinge dann schon über 3 Jahre alt sind? Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
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