Sibel81
Hallo Frau Bader, ich bin noch bis zum 18.05.2015 in Elternzeit, bin allerdings damals zum Vater meiner Tochter gezogen und habe die ganzen 3 Jahre Elternzeit auf einmal genommen. Nun meine Frage: Da uns finanziell nicht gut geht, würde ich gerne wissen, ob ich mein Elternzeit verkürzen kann und mich arbeitslos melden kann. Meine alte Arbeitsstätte liegt 600 km weit entfernt. Wenn ja, wie muss ich am besten Verfahren? Vielen dank schon mal im Voraus für die Antwort :-) Sibel
Hallo, wenn Sie kündigen, endet die EZ automatisch. Sie können dann ArbGeld I beantragen, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wenn Du Kinderbetreuung nachweisen kannst und arbeiten willst klar. Durch die Entfernung dürfte es auch bei Eigenkündigung keine Sperre geben.
luvi
Hallo, Es gibt auch die Möglichkeit Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Du brauchst allerdings die Zustimmung Deines Arbeitgebers. Wenn Ihr ein bestimmtes Einkommen (ich glaube es sind 900 Euro brutto) habt, gibt es auch die Möglichkeit, Kinderzuschlag und Wohngeld zu beantragen. Das geht auch während Deiner Elternzeit. Luvi
luvi
ich noch mal, Deine Frage habe ich gar nicht beantwortet. Wenn Du die Zustimmung Deines Arbeitgeber hast, dass Du während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten darfst, Du aber keinen Job findest, gibts auch Arbeitslosengeld. Allerdings nur für die Stundenzahl, die Du arbeiten möchtest, und für die Du auch Kinderbetreuung nachweisen kannst. Luvi
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