Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich meine Elternzeit vorzeitig beenden?

Frage: Kann ich meine Elternzeit vorzeitig beenden?

Ankabi

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Lehrerin und seit Beginn des Schuljahres in Elternzeit ohne Bezüge, die bis Ende des Schuljahres genehmigt ist. Nun möchte ich diese vorzeitig beenden und gerne, wenn möglich, nach den Weihnachtsferien mit halbem Deputat wieder einsteigen. Ich bin erneut schwanger, der Mutterschutz würde im Mai beginnen. Mir ist bewusst, dass schwangere Lehrerinnen im Moment aufgrund von „Corona“ nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Nun weiß ich nicht, ob mein Antrag genehmigt wird. Das bedeutete für mich einen längeren Verdienstausfall als ursprünglich eingeplant. Wie ist in diesem Fall die rechtliche Lage? Habe ich Anspruch auf den Wiedereinstieg, der eben nur im Fernunterricht möglich wäre? Herzlichen Dank im Voraus, Ankabi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ohne die beamtenrechtlichen Spezialvorschriften zu kennen: Sie haben keinen Anspruch auf vorzeitige Beendigung der EZ, aber auf TZ in EZ. Dann aber auch nicht auf Fernunterricht. Liebe Grüße NB


Felica

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Du hast einen Anspruch auf eine TZ-Beschäftigung in der EZ, nicht aber auf die vorzeitige Beendigung der EZ. Solltest du bei deinem AG keine TZ-Stelle bekommen, kannst du aber mit dessen Zustimmung woanders in TZ arbeiten im Rahmen der EZ. Dieses kann dein AG dir kaum verwehren wenn er dir keine TZ-Stelle anbieten. Warum du einen längeren Verdienstausfall hast als ursprünglich eingeplant verstehe ich nicht. Du hast doch selbst deine EZ so eingereicht.


Ankabi

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Klar, ich habe die EZ so eingereicht, damals nicht schwanger und nicht wissend, was kommt. Mein Elterngeld würde sich auf das Minimum reduzieren, das meinte ich mit längerem Verdienstausfall. Ich würde einfach gerne jetzt zwischendrin nochmal arbeiten gehen, um Geld zu verdienen... das sich wiederum auf das Elterngeld anrechnen lässt.


Felica

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Wann ist den kind1 geboren, wann beginnt mutterschutz von Kind 2 und hattest du basis-EG oder EG plus? Und wie gesagt, du kannst in der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Ab 21 sogar 32 Std die Woche. Und das Geld würde in das neue EG einfließen.


Ankabi

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Du kennst dich gut aus! Geburtstermin ist Ende Juni, d.h. es würde sich schon lohnen... Dann werde ich wohl Teilzeit in EZ beantragen und hoffen, dass man im Schuldienst „Verwendung“ für mich findet, denn während Corona dürfen wir schwanger nicht in den Präsenzunterricht


mellomania

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bist du verbeamtet? du kannst in der ez zwischen 7 und 20 h arbeiten (wenn du an einer GS bist). an RS bis zu 19 h. vorzeitig beenden kannst du nicht. beantrage tz in ez. das wäre das einfachste. je höher du dein dep ansetzt, umso besser fürs EG. wann beginnt der mutterschutz? noch in der laufenden ez? dann kannst du diese auf einen tag davor beenden. aber nicht füher. dann wirst du im mutterschutz mit dem dep geführt, was du vor der ez hattest.


Ankabi

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Ja, bin Beamtin. Laut Aussage im Schulamt und im RP werden dringend Lehrer gebraucht, aber eben im Präsenzunterricht und nicht im Fernunterricht. Ich weiß nicht, ob sie mich dann auch nehmen MÜSSEN?! Der neue Mutterschutz beginnt Mitte Mai. Gut, dass du mich darauf hinweist! Da müsste ich meine Elternzeit beenden - mit dem Argument Mutterschutz geht das ja dann auch... Sehr hilfreich eure Antworten! Danke!


mellomania

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nein, sie müssen dich nicht nehmen da du eh sofort wieder ausgebucht wirst, da du nicht in den präsenzunterricht sollst, außer du bist in bawü, dann geht das auf freiwilliger basis. hier gibt es kein verbot wenn die lk das nicht möchte.


Mitglied inaktiv

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Du musst die Teilzeit schnell beantragen. 7wochen Frist! Und nein, sie müssen dich nicht nehmen.


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