Miene1990
Hallo Frau Bader, Ich bin zurzeit in Elternzeit noch bis September. Nun haben wir leider die Situation, dass mein Freund krankheitsbedingt zu Hause ist und dies auch noch eine Weile sein wird. Nun war meine Idee, dass er eventuell meine Elternzeit nimmt und ich wieder arbeiten gehe. Ist dies denn möglich? Wie ist das mit der Berechnung des Elterngeldes? Wird das für die restlichen Monate nach seinem Einkommen berechnet und läuft mein Elterngeld für ihn weiter? Lieben Dank für die Infos LG Jasmin
Hallo, Sie können aus wirtschaftlichen Gründen, wenn er zum Beispiel aus Krankheitsgründen nicht arbeiten kann, die Elternzeit vorzeitig beenden. Im § 16 BEEG steht dazu: "Die vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder in Fällen besonderer Härte, insbesondere bei Eintritt einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod eines Elternteils oder eines Kindes der berechtigten Person oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Eltern nach Inanspruchnahme der Elternzeit, kann der Arbeitgeber unbeschadet von Satz 3 nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen." Das Elternzeit von ihm wird nach seinem Verdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt berechnet. Liebe Grüße NB
mellomania
meines wissens nach nein, das geht nicht. du kannst deine elternzeit nur auf einen tag vor einem neuen mutterschutz vorzeitig beenden. der AG rechnet gar nicht mit dir. ihr könnt das nicht vermischen, . er wird krankengeld erhalten und du bist in elternzeit.
Miene1990
Mein AG würde sich freuen, wenn ihr früher zurück komme. Mein Freund bekommt bereits Krankengeld aber da fehlt uns ein volles Einkommen und deswegen war ja der Gedanke das ich wieder arbeiten gehe und er zu Hause bleibt.
HeyDu!
§16 III BEEG Die Beendigung der EZ ist mit Zustimmung des AG möglich. Im Härtefall bei schwerer Krankheit, erheblicher Gefahr der Existenz auch ohne Zustimmung.
basis
Die EZ kann man aus Härtefallgründen vorzeitig beenden. Das würde bei euch sicherlich zutreffen. Und wenn dein Ag einverstanden ist, sollte das auch funktionieren. Wegen einer Änderung des EH Bezuges würde ich direkt bei der zustelligen Elterngeldstelle nachfragen. Das kann scheinbar unterschiedlich gehandhabt werden. Ich denke auch hier wird man bei einem Härtefall entgegenkommend sein. Allerdings wird er nicht dein EG bekommen, sondern "seins". Also ggf ein anderer Betrag.
mellomania
...ob das aber als härte fall gilt? er ist nur krank. nicht arbeitslos geworden oder verstorben. klingt hart aber das sind die mir bekannten härtefälle...die auch bei uns schon waren..
HeyDu!
Mello, einfach in den §16 gucken :-) Und wenn das Paar darüber nachdenkt, dass sie lieber wieder auf Arbeit geht, dann wird seine Krankheit ja nicht nur für die nächsten zwei Wochen akut sein sondern länger... Zuerst EZ mit EG macht auch Sinn, man könnte dann hinterher noch den übrig gebliebenen Krankengeldanspruch nutzen. Falls jetzt schon absehbar ist, dass es länger dauern wird... ihr könnt so eine längere Zeit mit ca. 65 % überbrücken.
Felica
Das hängt davon ab ob dein AG zustimmt. Allerdings sieht der Gesetzgeber auch vor das es Härtefälle gibt wo der AG gar kein Mitspracherecht hat, ein Fall wäre der wenn es finanziell sonst zu heftige Auswirkungen hätte. Damit ist eigentlich gemeint wenn der Partner plötzlich arbeitslos wird, ob Krankheit auch darunter fällt kann ich dir nicht sagen. Aber wenn es für dein Ag grundsätzlich kein Problem ist, kannst du mit seiner Zustimmung jederzeit die EZ beenden. Achte nur darauf das ihr auf den vollen Lebensmonat kommt. Wenn also euer Kind am 15.09.18 geboren ist, darfst du die EZ erst zum 15.ten eines Monats beenden, nicht vorher. Das EG deines Mannes wird nach seinem Einkommen berechnet. Zudem muss er EZ bei seinem AG melden. Normalerweise muss er das 7 Wochen vorher, der AG kann sich aber auch auf kürzere Fristen einlassen.
luvi
Hallo, Ich gehe davon aus, dass ihr auch als Härtefall zählt und deshalb eine Änderung des Elterngelds möglich ist. Gut, dass dein Arbeitgeber einer Beendigung zustimmt. Sein Elterngeld wird allerdings von seinem Lohn 12 Monate vor der Geburt des Kindes berechnet. Vielleicht habt ihr ja Glück und bekommt sogar ein höheres Elterngeld, als ihr jetzt habt. Da vorher jemand meinte, dass Arbeitslosigkeit ein Härtefall ist, aber die Verringerung des Einkommens durch Krankengeldbezug nicht. Arbeitslosengeld ist doch in etwa genauso viel wie Krankengeld, oder täusche ich mich da. 65% des Lohns. Die finanziellen Einbußen sind gleich, der Härtefall müsste doch auch hier gegeben sein um. LG luvi
basis
Ja, er müsste auch noch keine EZ gemeldet haben, da sonst die 2-Jahresregel trifft. Wenn er aber absehbar länger krank ist und ohnehin nicht arbeiten kann, müsste sein AG schon ein ziemliches A-Loch sein, wenn er dem nicht zustimmt. Aber richtig, das sollte man natürlich mit dem AG des Mannes auch klären.
Dojii
Eigentlich ist ja schon alles gesagt. Das Ganze sollte als Härtefall gelten und euch keine Probleme machen. Aber passt auf, wenn dein Freund Krankengeld bezieht aufgrund seiner Krankheit und gleichzeitig Elterngeld, dann wird das Krankengeld auf das Elterngeld angerechnet und er bekommt (wahrscheinlich) nur noch den Mindestbetrag als Elterngeld.
Miene1990
Vielen dank für all die Auskünfte. Ich habe mich bei der elterngeldstelle erkundigt. Mein Freund kann ohne Probleme die elternzeit antreten und als Berechnung wird sein brutto der letzten 12 Monate vor Geburt genommen.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, vor zwei Wochen habe ich mich von meinem Mann, der den Erziehungsurlaub hat (altes Recht, Sophie *24.10.2000), trennen müssen. Sophie lebt nun bei mir. Kann ich von meinem Mann verlangen, mir den Erziehungsurlaub "abzutreten"? Er hatte ihn für drei Jahre beantragt. Muß der Arbeitgeber einer Verkürzung zustimmen und wenn ja, in ...
Hallo Frau Bader, unsere Tochter wurde am 18.09.09 geboren. Ich bin zur Zeit in Elternzeit und erhalte noch Elterngeld bis Mitte September diesen Jahres. Mein Mann würde dann gerne seine 2 Vatermonate nehmen. Ich habe bei meinem Arbeitgeber Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Da mein Mann aktuell nicht mehr so gut verdient, wäre es jetzt sinnvol ...
Wir haben Elternzeit auf 2 Jahre beantragt. Ich bin zuhause bei unserer Kleinen und mein Mann hatte die letzten 3 Monate schon Elternzeit und geht jetzt wieder arbeiten. Es sieht so aus als ob mein Mann seinen Vertrag im Oktober nicht verlängert bekommt.Daher meine Frage. Kann er meine Elterzeit übernehmen und ich gehe arbeiten obwohl er schon 3 Mo ...
Hallo Ich habe bereits meine Elternzeit für 1 Jahr mit meiner Chefin geplant. Jetzt ist es so das ich einen neuen Partner habe der aber keine Arbeit hat. Er kann aber momentan auch nicht arbeiten. Dementsprechend hat er Zeit die Kleine weitere 2 Jahre zu betreuen. Kann man das machen? An wen muss man sich bei solchen Situationen wenden?
Sehr geehrte Frau Bader, aufgrund vieler Probleme rund um die Geburt meines zweiten Kindes und auch in der Zeit danach, habe ich damals die gesamte Elternzeit "verbraucht". Wir waren so beschäftigt mit allem, dass wir uns einfach keine Gedanken darüber gemacht haben. Nun stellt sich aber heraus, dass mein erstes Kind (7) meine Fürsorge braucht. ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 01.07.2020 auf die Welt gekommen. Da habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Am 04.01.2023 ist sein kleiner Bruder auf die Welt gekommen dafür habe ich die Elternzeit unterbrochen und die vollen 3 Jahre vom kleinen Bruder genommen. Mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Antrag zu erneuten Aufnahme der re ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank, Clau ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner