Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich meine Elternzeit tauschen?

Frage: Kann ich meine Elternzeit tauschen?

Miene1990

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Hallo Frau Bader, Ich bin zurzeit in Elternzeit noch bis September. Nun haben wir leider die Situation, dass mein Freund krankheitsbedingt zu Hause ist und dies auch noch eine Weile sein wird. Nun war meine Idee, dass er eventuell meine Elternzeit nimmt und ich wieder arbeiten gehe. Ist dies denn möglich? Wie ist das mit der Berechnung des Elterngeldes? Wird das für die restlichen Monate nach seinem Einkommen berechnet und läuft mein Elterngeld für ihn weiter? Lieben Dank für die Infos LG Jasmin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können aus wirtschaftlichen Gründen, wenn er zum Beispiel aus Krankheitsgründen nicht arbeiten kann, die Elternzeit vorzeitig beenden. Im § 16 BEEG steht dazu: "Die vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder in Fällen besonderer Härte, insbesondere bei Eintritt einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod eines Elternteils oder eines Kindes der berechtigten Person oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Eltern nach Inanspruchnahme der Elternzeit, kann der Arbeitgeber unbeschadet von Satz 3 nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen." Das Elternzeit von ihm wird nach seinem Verdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt berechnet. Liebe Grüße NB


mellomania

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meines wissens nach nein, das geht nicht. du kannst deine elternzeit nur auf einen tag vor einem neuen mutterschutz vorzeitig beenden. der AG rechnet gar nicht mit dir. ihr könnt das nicht vermischen, . er wird krankengeld erhalten und du bist in elternzeit.


Miene1990

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Mein AG würde sich freuen, wenn ihr früher zurück komme. Mein Freund bekommt bereits Krankengeld aber da fehlt uns ein volles Einkommen und deswegen war ja der Gedanke das ich wieder arbeiten gehe und er zu Hause bleibt.


HeyDu!

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§16 III BEEG Die Beendigung der EZ ist mit Zustimmung des AG möglich. Im Härtefall bei schwerer Krankheit, erheblicher Gefahr der Existenz auch ohne Zustimmung.


basis

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Die EZ kann man aus Härtefallgründen vorzeitig beenden. Das würde bei euch sicherlich zutreffen. Und wenn dein Ag einverstanden ist, sollte das auch funktionieren. Wegen einer Änderung des EH Bezuges würde ich direkt bei der zustelligen Elterngeldstelle nachfragen. Das kann scheinbar unterschiedlich gehandhabt werden. Ich denke auch hier wird man bei einem Härtefall entgegenkommend sein. Allerdings wird er nicht dein EG bekommen, sondern "seins". Also ggf ein anderer Betrag.


mellomania

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...ob das aber als härte fall gilt? er ist nur krank. nicht arbeitslos geworden oder verstorben. klingt hart aber das sind die mir bekannten härtefälle...die auch bei uns schon waren..


HeyDu!

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Mello, einfach in den §16 gucken :-) Und wenn das Paar darüber nachdenkt, dass sie lieber wieder auf Arbeit geht, dann wird seine Krankheit ja nicht nur für die nächsten zwei Wochen akut sein sondern länger... Zuerst EZ mit EG macht auch Sinn, man könnte dann hinterher noch den übrig gebliebenen Krankengeldanspruch nutzen. Falls jetzt schon absehbar ist, dass es länger dauern wird... ihr könnt so eine längere Zeit mit ca. 65 % überbrücken.


Felica

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Das hängt davon ab ob dein AG zustimmt. Allerdings sieht der Gesetzgeber auch vor das es Härtefälle gibt wo der AG gar kein Mitspracherecht hat, ein Fall wäre der wenn es finanziell sonst zu heftige Auswirkungen hätte. Damit ist eigentlich gemeint wenn der Partner plötzlich arbeitslos wird, ob Krankheit auch darunter fällt kann ich dir nicht sagen. Aber wenn es für dein Ag grundsätzlich kein Problem ist, kannst du mit seiner Zustimmung jederzeit die EZ beenden. Achte nur darauf das ihr auf den vollen Lebensmonat kommt. Wenn also euer Kind am 15.09.18 geboren ist, darfst du die EZ erst zum 15.ten eines Monats beenden, nicht vorher. Das EG deines Mannes wird nach seinem Einkommen berechnet. Zudem muss er EZ bei seinem AG melden. Normalerweise muss er das 7 Wochen vorher, der AG kann sich aber auch auf kürzere Fristen einlassen.


luvi

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Hallo, Ich gehe davon aus, dass ihr auch als Härtefall zählt und deshalb eine Änderung des Elterngelds möglich ist. Gut, dass dein Arbeitgeber einer Beendigung zustimmt. Sein Elterngeld wird allerdings von seinem Lohn 12 Monate vor der Geburt des Kindes berechnet. Vielleicht habt ihr ja Glück und bekommt sogar ein höheres Elterngeld, als ihr jetzt habt. Da vorher jemand meinte, dass Arbeitslosigkeit ein Härtefall ist, aber die Verringerung des Einkommens durch Krankengeldbezug nicht. Arbeitslosengeld ist doch in etwa genauso viel wie Krankengeld, oder täusche ich mich da. 65% des Lohns. Die finanziellen Einbußen sind gleich, der Härtefall müsste doch auch hier gegeben sein um. LG luvi


basis

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Ja, er müsste auch noch keine EZ gemeldet haben, da sonst die 2-Jahresregel trifft. Wenn er aber absehbar länger krank ist und ohnehin nicht arbeiten kann, müsste sein AG schon ein ziemliches A-Loch sein, wenn er dem nicht zustimmt. Aber richtig, das sollte man natürlich mit dem AG des Mannes auch klären.


Dojii

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Eigentlich ist ja schon alles gesagt. Das Ganze sollte als Härtefall gelten und euch keine Probleme machen. Aber passt auf, wenn dein Freund Krankengeld bezieht aufgrund seiner Krankheit und gleichzeitig Elterngeld, dann wird das Krankengeld auf das Elterngeld angerechnet und er bekommt (wahrscheinlich) nur noch den Mindestbetrag als Elterngeld.


Miene1990

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Vielen dank für all die Auskünfte. Ich habe mich bei der elterngeldstelle erkundigt. Mein Freund kann ohne Probleme die elternzeit antreten und als Berechnung wird sein brutto der letzten 12 Monate vor Geburt genommen.


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