Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit tauschen

Frage: Elternzeit tauschen

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Wir haben Elternzeit auf 2 Jahre beantragt. Ich bin zuhause bei unserer Kleinen und mein Mann hatte die letzten 3 Monate schon Elternzeit und geht jetzt wieder arbeiten. Es sieht so aus als ob mein Mann seinen Vertrag im Oktober nicht verlängert bekommt.Daher meine Frage. Kann er meine Elterzeit übernehmen und ich gehe arbeiten obwohl er schon 3 Monate zuhause war und einmal verlängert hat. MfG, E. Haubold


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, SIE: müssten ja die EZ abbrechen, das geht mit Zustimmung des AG oder wenn sich die wirtschaftl. Situatuion wesentlich verändert ER: Kann mit Frist 7 Wo. neue EZ beantragen bzw nach dem Vertrag mit dem AA klären. Für das EG muss man mind. 2 Mo. am Stück beantragen Liebe Grüsse, NB


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Hallo Nunja, wenn sein Vertrag zuende geht, dann tut er das auch in der Elternzeit. Jobsicherheit hat man in der Elternzeit nur, wenn der Vertrag unbefristet ist, was leider bei Euch nicht der Fall zu sein scheint. Du kannst aber natürlich mit Deinem AG klären, ob Du ab Oktober zurückkehren kannst, was er wohl nur mit betrieblichen Gründen ablehnen kann. Wenn z.B. ganz wenige Arbeitnehmer sind, oder eine Vertretung extra für Dich eingestellt worden ist. Kann er dann aufgrund des Kindes aber nicht vermittelt werden, dann steht ihm kein ALG1 zu, sondern ihr müsstet im Falle des Falles ergänzend Wohnegeld oder ALG2 beantragen.


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Ja, das ist klar das es keine Jobgarantie gibt. Mir geht es ja auch nur darum ob er zuhause bleiben könnt obwohl er schon mal 3 monate Elternzeit hatte.


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Da er schon welche genommen hat ist es soweit ich informiert bin Kulanz des Arbeitgebers, wenn er jetzt schon Zuhause bleiben will. Ihr müsst abwegen, wenn er sicher den Job im Oktober los ist, weil der Vertrag nicht verlängert wird, dann würd ich das auf jeden Fall beantragen. Steht die Verlängerung noch in der Schwebe, dann ist das taktisch wohl nicht so sinnvoll. Frauen haben das recht auf Verlängerung nur, wenn sie 2 Jahre am Stück beantragt haben, ansonsten müssen sie auf Kulanz hoffen. Das ist bei Männern nicht anders denke ich.


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