Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, vor zwei Wochen habe ich mich von meinem Mann, der den Erziehungsurlaub hat (altes Recht, Sophie *24.10.2000), trennen müssen. Sophie lebt nun bei mir. Kann ich von meinem Mann verlangen, mir den Erziehungsurlaub "abzutreten"? Er hatte ihn für drei Jahre beantragt. Muß der Arbeitgeber einer Verkürzung zustimmen und wenn ja, in welcher Frist muß der Antrag beim Arbeitgeber gestellt werden? Sie würden mir sehr helfen, wenn Sie mir auch eine Quelle angeben könnten (Gesetz, §§), damit ich meinem Mann das entsprechend mitteilen kann. Vielen Dank im voraus. Jeanne
Liebe Jeanne, eine interessante Frage, die noch niemand gestellt hat! Es wird problematisch, wenn er das Kind will (da er den EU hatte, ist sie an ihn gewöhnt). Ansonsten kann er den EU nicht mehr nehmen, da er kein KInd mehr betreut und bei ihm im Haushalt lebt. Er erfüllt also die Voraussetzungen nicht mehr. Er kann hier wahrscheinlich die Härtefallregelung geltend machen, so dass er innerhalb 4 Wo. zur Arbeit zurückkehren kann. Aber ob das so einfach geht, habe ich keine praktische Erfahrung. Fragen Sie bitte beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt. Sie können ihn beantragen, dass ist unproblematisch. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, unsere Tochter wurde am 18.09.09 geboren. Ich bin zur Zeit in Elternzeit und erhalte noch Elterngeld bis Mitte September diesen Jahres. Mein Mann würde dann gerne seine 2 Vatermonate nehmen. Ich habe bei meinem Arbeitgeber Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Da mein Mann aktuell nicht mehr so gut verdient, wäre es jetzt sinnvol ...
Wir haben Elternzeit auf 2 Jahre beantragt. Ich bin zuhause bei unserer Kleinen und mein Mann hatte die letzten 3 Monate schon Elternzeit und geht jetzt wieder arbeiten. Es sieht so aus als ob mein Mann seinen Vertrag im Oktober nicht verlängert bekommt.Daher meine Frage. Kann er meine Elterzeit übernehmen und ich gehe arbeiten obwohl er schon 3 Mo ...
Hallo Ich habe bereits meine Elternzeit für 1 Jahr mit meiner Chefin geplant. Jetzt ist es so das ich einen neuen Partner habe der aber keine Arbeit hat. Er kann aber momentan auch nicht arbeiten. Dementsprechend hat er Zeit die Kleine weitere 2 Jahre zu betreuen. Kann man das machen? An wen muss man sich bei solchen Situationen wenden?
Hallo Frau Bader, Ich bin zurzeit in Elternzeit noch bis September. Nun haben wir leider die Situation, dass mein Freund krankheitsbedingt zu Hause ist und dies auch noch eine Weile sein wird. Nun war meine Idee, dass er eventuell meine Elternzeit nimmt und ich wieder arbeiten gehe. Ist dies denn möglich? Wie ist das mit der Berechnung des Elt ...
Sehr geehrte Frau Bader, aufgrund vieler Probleme rund um die Geburt meines zweiten Kindes und auch in der Zeit danach, habe ich damals die gesamte Elternzeit "verbraucht". Wir waren so beschäftigt mit allem, dass wir uns einfach keine Gedanken darüber gemacht haben. Nun stellt sich aber heraus, dass mein erstes Kind (7) meine Fürsorge braucht. ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?