Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, vor zwei Wochen habe ich mich von meinem Mann, der den Erziehungsurlaub hat (altes Recht, Sophie *24.10.2000), trennen müssen. Sophie lebt nun bei mir. Kann ich von meinem Mann verlangen, mir den Erziehungsurlaub "abzutreten"? Er hatte ihn für drei Jahre beantragt. Muß der Arbeitgeber einer Verkürzung zustimmen und wenn ja, in welcher Frist muß der Antrag beim Arbeitgeber gestellt werden? Sie würden mir sehr helfen, wenn Sie mir auch eine Quelle angeben könnten (Gesetz, §§), damit ich meinem Mann das entsprechend mitteilen kann. Vielen Dank im voraus. Jeanne
Liebe Jeanne, eine interessante Frage, die noch niemand gestellt hat! Es wird problematisch, wenn er das Kind will (da er den EU hatte, ist sie an ihn gewöhnt). Ansonsten kann er den EU nicht mehr nehmen, da er kein KInd mehr betreut und bei ihm im Haushalt lebt. Er erfüllt also die Voraussetzungen nicht mehr. Er kann hier wahrscheinlich die Härtefallregelung geltend machen, so dass er innerhalb 4 Wo. zur Arbeit zurückkehren kann. Aber ob das so einfach geht, habe ich keine praktische Erfahrung. Fragen Sie bitte beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt. Sie können ihn beantragen, dass ist unproblematisch. Gruß, NB
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