Hexe123
Hallo! Bin noch in der Elternzeit wegen meinem ersten Kind. Die Elternzeit läuft im März 2013 ab. Jetzt möchte ich meine Elternzeit verlängern bzw. eine neue nehmen, weil ich erneut schwanger bin. Vorausichtlicher Termin wäre Jan. 2013. Worauf muss ich achten? Kann ich die Elternzeit "einfach so" beantragen? Muss mein Arbeitgeber zustimmen oder kann er mein Arbeitsverhältnis deswegen beenden? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen!
Hallo, am sinnvollsten ist es, am Tag vor dem Mutterschutz die erste Elternzeit zu beenden bzw. zu unterbrechen. Dies müssen Sie schriftlich machen. Liebe Grüße, NB
Lina_100
Die EZ verlängern ist keine gute Idee, da entgeht Ihnen der AG - Zuschuss zum MuSchGeld.
SumSum076
Die Elternzeit kann man verlängern auf max 3 Jahre. Hat man nur 1 Jahr genommen, benötigt man für die Verlängerung die Zustimmung des AG. Hat man 2 Jahre genommen, muss man die Verlängerung nur anmelden. Es macht Sinn, die EZ nur bis zum Tag vor dem Beginn des neuen Mutterschutzes zu verlängern. (Dann gibts wieder den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld). Kündigen kann der AG nicht - zunächst nicht in der Elternzeit und dann nicht, wegen der Schwangerschaft. Gruß Sabine
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