lanata
Ich hab Elternzeit bei meinem Arbeitgeber bis Dez.2013 eingereicht, also 2 Jahre. Ich werde aber dort nicht mehr arbeiten, hatte ein BV und wurde zum Teil vom Chef sehr schlecht behandelt, wegen der Schwangerschaft, ein Zurück kann ich mir nur schwer vorstellen, das würde nicht lange gut gehen. Nun zu meiner Frage: Kann ich während der Elternzeit kündigen?? Ich würde dann bereits noch dieses Jahr kündigen um woanders arbeiten zu können.. Ich lese überall was anderes, manche sagen klar,das geht, manche sagen, nein nur mit Aufhebungsvertrag ?? Hat jemand von euch Erfahrung damit?? Liebe Grüße Lanata
Hallo, Sie können auch mit Zustimmung vom AG bis zu 30 Std/ Wo in der EZ arbeiten, dann haben Sie den alten Job noch in der Hinterhand. Ansonsten gilt die normale vertragliche Frist bei der Kündigung. Liebe Grüsse NB
CKEL0410
hallo natürlich kannst du kündigen,mit der ganz normalen frist,es sei denn du willst genau zum ende der ez kündigen ,dann musst du 3 monate einhalten!
lanata
Ich danke schnmal, für diese schnelle Antwort... Ich hoffe so sehr,dass du Recht hast, denn es steht ganz schön viel auf dem Spiel, aus finanzieller Sicht gesehen. Ich habe nun verschiedene Antworten gelesen und öfters stand dort,dass von beiden Seiten aus ein Aufhebungsvertrag gemacht werden muss.. Wie kommen die Leute denn darauf?? Mich verunsichern diese Aussagen!! Ich bekomme nur 1 Jahr Elterngled und muss ab Oktober 2012 wieder arbeiten, nur nicht dort wo ich bisher beschäftigt bin.. Möchte dort einfach nur weg und woanders mein Geld verdienen. Ich möchte auf der sicheren Seite sein und dann im September die Kündigung rausschicken,denn meine Kündigungsfrist laut Vertrag beträgt 1 Monat,sodass ich ab Oktober 2012 mit denen nix mehr zu tun habe.
CKEL0410
das stimmt so schon,frau bader wird dir sicher auch noch antworten!
lanata
Hallo Frau Bader, vielen Dank für ihre Antwort. In meinem Fall macht es keinen Sinn, in diesem Unternehmen zu bleiben,meine Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen, d.h wenn ich im am 30.08.2012 kündige, bin ich am 30.09.2012 ganz ohne Aufhebungsvertrag aus dem Umternehmen raus, richtig?? lg Lanata
Mitglied inaktiv
... wobei die Kündigung am 30.08.2012 zugestellt sein muss. Wenn Du doch in Elternzeit bist und definitiv NICHT zurück willst, dann kannst Du auch jetzt schon zum 30.09.2012 kündigen. Dein AG kann Dich nicht vor dem Ende der Elternzeit kündigen, also für Dich ensteht dadurch kein Risiko oder so - nur dass Du sicher sein kannst dass die Kündigung auch RECHTZEITIG beim AG war. Und schicke die am besten per Einschreiben mit Rückschein - ein Nachweis ist IMMER von Vorteil! LG Sabine
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