Alexandra Mersiovsky
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte gern wissen, ob ich 13. Monate Elterngeld bekommen kann. Ich wohne mit meiner Tochter alleine. Der Vater und ich haben aber das gemeinsame Sorgerecht. Beantrag hatten ir : Mutter 1-12 Lebensmonat und Vater : 1 + 13 Lebensmoant. Er hatte auch den ersten Monat Elternzeit genommen. Ist es möglich, dass ich seinen zweiten Monat Elternzeit nehme ? Muss er seinen ersten Monat dann zurück zahlen ? Mit freundlichen Grüßen Alexandra Mersiovsky
Hallo, bei gemeinsamene Sorgerecht müssen Sie mind. das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das geht nur , wenn Du mindestens das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hast. Dieses kann Dir nur ein Gericht zusprechen. Ich befürchte , er wird den Monat zurückzahlen müssen, denn er muss mindestens zwei Monate nehmen, und auch mit dem Kind zusammen gemeldet sein in einem Haushalt.
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