Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ein BV wegen Gefahren im Betrieb auch vom Arzt ausgestellt werden?

Frage: Kann ein BV wegen Gefahren im Betrieb auch vom Arzt ausgestellt werden?

-Luise-

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Hallo Frau Bader, darf mein Frauenarzt/Hausarzt mir ein BV ausstellen, wenn die Schwangerschaft zwar keine Probleme macht, aber der Arbeitsplatz für Mutter und Kind gefährlich ist? Meine Frauenärztin weigert sich und meinte, Sie dürfe nur ein BV ausstellen, wenn ich strake gesundh. Probleme hätte oder meine Schwangerschaft gefährdet sei. Das BV wegen Gefährdung am Arbeitsplatz müsse laut ihrer Aussage vom Arbeitgeber ausgestellt werden. Ist das richtig? In meiner ersten Schwangerschaft wurde mir ein BV vom Arbeitgeber ausgesprochen. Ich weiß aber, dass man mich am liebsten kündigen würde und nur auf den passenden Zeitpunkt wartet. Deshalb glaube ich, dass mein Arbeitgeber mir jetzt in meiner 2. Schwangerschaft kein BV ausstellen wird. Deshalb bin ich auf ein BV von meinem Arzt angewiesen, der sich aber, wie schon gesagt, weigert. Darf er mir das rechtlich verweigern? Vielen Dank für die Antwort!


mellomania

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nein. die ärztin kennt deinen arbeitsplatz nicht. daher MUSS der AG dieses BV aussprechen, nachdem er eine gefährdungsbeurteilung gemacht hat und dir absolut keinen andren arbeitsplatz zuteielen kann. sollte er dies können. musst du diesen annehmen.


mellomania

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ist es genau richtig, dass der arzt sich weigert. er kann es schlichtweg nicht und darf es auch nicht. wenn du interen probleme mit dem AG hast, ist das dein problem. dafür wird der arzt sicherlich nicht seine approbation aufs spiel setzen. und das ist richtig so. wenn du einen gefährlichen arbeitsplatz hast und der AG sich weigert, dich umzusetze oder dir ein BV zu geben, wende dich an die aufsichtsbehörde.


Mitglied inaktiv

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Ärztin weiß bestens Bescheid und handelt absolut korrekt. Du kannst ihr ja alles mögliche erzählen was du beruflich machst, wie sollte sie das nachprüfen? Also ja, der AG ist dafür zuständig. Weigert der sich, obwohl er es müsste, dann kannst du dich ans Gewerbeamt wenden. Die werden das dann genau prüfen. Halt arg blöde wenn das BV in der ersten Schwangerschaft eher schon ein "Gefälligkeits-BV" war und der AG eigentlich hätte keines ausstellen dürfen. dann musst du, wenn das Gewerbeamt keinerlei Gefährdung sieht, bis zum Mutterschutz entsprechend arbeiten.


Lewanna

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Natürlich kann die Ärztin das nicht. Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung machen, dass kann die Ärztin ja nicht. Dein Arbeitgeber kann dich auch umsetzen. Erst wenn er keine Möglichkeit hat dich ohne Gefährdung einzusetzen gibt's ein Beschäftigungsverbot. Kündigen kann er dich nicht, in der Schwangerschaft hast du ja Kündigungsschutz. Sollte sich dein Arbeitgeber nicht an das Mutterschutzgesetz halten wende dich ans Gewerbeaufsichtsamt. LG


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