decemberchen
Hallo, mein Lebensgefährte würde gern drei Monate Elternzeit nehmen. Zum einen den ersten Lebensmonat unseres zweiten Kindes und dann den zehnten und elften Lebensmonatsmonat. Geht das mit dem Basiselterngeld und was bedeutet das für die Auszahlung des Elterngeldes? Ich möchte 12 Monate Elternzeit nehmen. Vielen Dank
Hallo, er kann bis zu 3 Jahre EZ nehmen. Er kann in den 3 Mo. auch EG erhalten - aber dann bekommen Sie es nur 11 Mo. Zusammen haben Sie 14 Mo., wobei Monate mit MG automatisch der Mutter zugerechnet werden. Liebe Grüße NB
bellis123
Das bedeutet, dass einer von euch einen Monat unbezahlt in Elternzeit geht. Schlauerweise derjenige, der weniger verdient.
mellomania
ihr habt zusammen 14 monate EG Basis. wenn er 3 monate geht, kannst du nur 11. an sich kann jeder 3 jahre nehmen, der rest ist halt unbezahlt.
Felica
Ihr könnt beide bis zu 3 Jahre in EZ gegen, müsst euch aber jeweils bei der ersten Meldung für 2 Jahre festlegen. Innerhalb der EZ darf man bis zu 30 Std die Woche arbeiten, ohne das der eigentliche Vertrag davon betroffen ist. Überlege dir also gebau ob du wirklich nach einem Jahr wieder voll einsteigen willst oder erst mit etwas weniger Stubden wieder startest Basis- EG habt ihr zusammen allerdings nur 14 Monate. Wovon mindestens 2 Monate bei dir wegen mutterschutz abgezogen werden. Das ist auch nicht anders lösbar. Ihr habt also 2 Optionen, nimmt dein Mann 3 basismonate, bleiben dir 2+9 Monate Basis. Den 12ten bleibst du dann ohne EG daheim in EZ. Oder einer von euch beiden bezieht für 2 Monate EG plus.
Ähnliche Fragen
Hallo! Folgende Situation: In einem Haushalt leben Mutter, Vater und zwei Kinder. Das ältere Kind ist 3 Jahre, das kleine ist 1 Jahr. Bislang hat sich die Mutter um die Erziehung gekümmert, war "nur" als Hausfrau tätig. Der Vater ist Alleinverdiener. Nun ist die Mutter erkankt. Sie leidet unter schweren Depressionen, Panikstörungen und sozi ...
Mein Partner möchte den 13. und 14. Monat Elternzeit in Anspruch nehmen. Müssen die beiden Monate direkt nach meinen 12 Monaten genommen werden, oder ist dies auch ein halbes Jahr später möglich? Kann man die 2 Monate eventuell auch teilen, zum Beispiel 1.Monat im Januar und 2.Monat im August?
Hallo, und ein Frohes neues Jahr! Meine Tochter (i, September 2 geworden) geht seit August in die Kita und ich geh wieder Voll arbeiten im drei-Schicht-Dienst. Hatte 1 Jahr Elternzeit. Mein Mann arbeitet auch im Wechselschichtdienst. Wenn wir arbeiten sind ist sie morgens in der Kita und je nach dem welche Schicht wir haben bei uns oder meinem Vat ...
Hallo Frau Bader, Ich habe zwei Kinder und war bei beiden Kindern daheim in Elternzeit. Nun haben wir beschlossen, dass mein Mann demnächst daheim bei den Kindern bleibt und ich wieder arbeite (2 Jahre Elternzeit hätte ich noch übrig). Wie lange darf mein Mann jetzt Elternzeit anmelden? Er hatte direkt nach der Geburt der Kinder jeweils für 2 Mo ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin: 1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob 2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt") Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025. Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...
Hallo Frau Bader, ich habe nach der Geburt meines Kindes im Februar 2025 (inklusive Mutterschutz) 22 Monate Elternzeit beantragt, da man nur solange Elterngelb bekommt. Das Verhältnis mit meinem Arbeitgeber seit meiner Schwangerschaft in eine Schieflage geraten ist, deshalb möchte ich nun doch die vollen 36 Monate bis zu 3.Geburtstag des Kindes ...
Sehr geehrte Frau Bader, ist es mir erlaubt während meiner Elternzeit zu studieren, vielleicht sogar ohne das meinem Arbeitgeber mitzuteilen? Damit wäre ich auch automatisch weiter krankenversichert, nicht wahr? Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für die Antwort. Ja, während der EZ bin ich selber beitragsfrei versichert, also gilt es dann während eines Studiums weiterhin, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Danke Ihnen nochmal
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Sie bezüglich meines geplanten Studiums während der Elternzeit bereits vor einigen Tagen kontaktiert. Sie sagten, es sei erlaubt, auch in Vollzeit (das habe ich darunter verstanden), sogar ohne dass der AG davon weiss. Meine Krankenversicherung sagte auf Nachfrage, dass es ihnen prinzipiell egal sei solange ...
Die letzten 10 Beiträge
- Finanzielle Unterstützung
- Elternzeit Kinderbetreuung
- Alleinerziehend / Arbeitgeber verlangt höheres Arbeitspensum
- Tagesmutter will Vertrag kündigen, weil Stadt nur 35h genehmigt
- Studium Elternzeit 2
- Studium Elternzeit
- Bindungszeitraum
- Elternzeit verlängern
- Urlaubsvergütung des Resturlaubes nach Elternzeit
- Frage zur Einkommensgrenze beim Elterngeld