Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann der Kindsvater die Mutter-Kind-Kur verhindern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann der Kindsvater die Mutter-Kind-Kur verhindern?

Keksdose6

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Hallo Frau Bader, ich habe eine Mutter-Kind-Kur beantragt. Mein Sohn ist gerade 4 Jahre alt geworden. Er sieht seinen Vater regelmäßig. Ich habe den Vater vor Beantragung darüber informiert, dass ich das vorhabe, aber noch nichts fest steht. Es liegt keine Indikation für meinen Sohn vor, er soll als "Begleit-Kind" mit. Meine Ärztin empfiehlt mir die Kur, damit mein Sohn und ich endlich nach Trennung und Scheidung zur Ruhe kommen, ich meine Migräne unter Kontrolle bekomme und meinen Erschöpfungszuständen vorbeugt werden soll. Nun fragt der Vater, warum ich zur Kur möchte und wie ich mir das vorstelle, wie und wann er seinen Sohn sehen kann. Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Kann er die Mutter-Kind-Kur verhindern? Gruß Keksdose


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er soll sich doch freuen, wenn die Mutter fit ist, das hilft auch seinem Kind. Wenn die Klinik zu weit weg ist, würde ich ihm Ersatz anbieten - das Umgangsrecht kann er in der Zeit eben nicht asuüben, wird ja nicht ewig sein. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Die Fragen sind doch berechtigt. Dein Kind ist nur Begleitkind. Wenn die Klinik nicht so weit weg ist, dann kann er Euren Sohn an seinen Tagen holen. Gerade wenn es bei Dir um Erschöpfung geht wäre es doch super, wenn die beiden dann mehr Zeit miteinander verbringen in der Zeit. Und Du Ruhe für Dich hast.


Keksdose6

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Ich finde nicht, dass es ihn etwas angeht, warum ich zur Kur möchte/gehe. Ich erfahre auch nichts über seinen "Gesundheitszustand", auch wenn mein Sohn dann von jemand anderes betreut werden muss. Natürlich muss er wissen, wo unser Sohn sich über einen längeren Zeitraum aufhält, das werde ich ihn auch sofort mitteilen, wenn ich die Kur bewilligt bekomme. Habe ihm gesagt, dass er natürlich am WE vorbei kommen kann, um seinen Sohn zu besuchen. Das reicht ihm nicht und er will seinen Umgang, wie vereinbart (im Alltag) wahrnehmen. Meine Befürchtung ist, dass er erzwingt, dass mein Sohn nicht mit darf. Meine "Erholungszeiten" finden in der Zeit der Anwendungen statt. Und nicht am späten Nachmittag und Abend, wo ich mich gern und gut um unseren Sohn kümmern kann. Für den Kleinen hat es ja auch etwas positives aus dem Alltag rauszukommen und in Ruhe Zeit mit Mama zu genießen. Deshalb ja auch mein Vorschlag, dass er ihn jedes WE besuchen darf, und nicht wie vereinbart jedes zweite WE und einen Tag in der Woche. Ich hätte auch überhaupt nichts gegen regelmäßige Telefonate während der Abwesenheit.


Sternenschnuppe

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Die Frage nach Umgangszeiten meinte ich sind berechtigt. Sorry, habe mich ungenau ausgedrückt. Wenn es fahrtechnisch möglich ist, dann bleibt es beim normalen Umgang. Natürlich kann er nicht erreichen dass das Kind nicht mitfährt, aber er kann verlangen dass er und das Kind Umgang haben wie üblich.


Mitglied inaktiv

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Biete ihm doch einfach "Ersatz" an. Also ein Wochenden vorher mehr und eines danach mehr - als Beispiel. Oder eben mehr Tage unter der Woche. Wenn einer von euch in Urlaub fährt gibt es ja auch eine "Ersatzlösung". Und es kann ja nur im Interesse des Vaters sein wenn es auch dir als Mutter besser geht. Zudem wäre es mir auch neu das es bei einer Mutter-Kind-Kur NUR um die Mutter geht. Klar, der Hauptaugenmerk liegt bei der Mutter, keine Frage. Es soll aber auch der Beziehung Mutter-Kind entgegen kommen und so auch wo dem Kind dienen. Zudem, wenn es als Begleitkind mitkommt, dann weil die Betreuung nicht gesichert ist. Kann der Vater diese 100% übernehmen?


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