Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann der Kinderarzt bzw. die Grundschule eine kostenpflichtige Krankschreibung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann der Kinderarzt bzw. die Grundschule eine kostenpflichtige Krankschreibung

Coro

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Guten Tag, ab dem vierten Tag Abwesenheit vom Unterricht verlangt die Schule meines Sohnes einen Nachweis vom Arzt, dass er tatsächlich nicht in der Lage ist, seiner Schulpflicht nachzukommen. Nun verlangt die Ärztin aber Bargeld für eine Unterschrift. Darf sie das ? Immerhin muss ich auch kein extra Geld für das Ausstellen eines Rezeptes bezahlen. Oder -vielleicht etwas grotesk gefragt- : Darf die Schule von den Eltern verlangen, dass sie so einen kostenpflichtigen Nachweis kaufen müssen ? Warum wird das nicht über die Krankenkasse abgerechnet ? Herzlichen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Das Ausstellen diverser Atteste (wie zur Kindergarten- oder Sporttauglichkeit) geht in aller Regel zulasten des privaten Auftraggebers und wird dann vom Arzt nach der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt. Liebe Grüße NB


peekaboo

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Die Schule möchte einfach sicher stellen, dass die Kinder nicht "schwänzen" bzw die Eltern die Kids nicht wegen Urlaub oder so "kranksein" lassen. Kam wohl hier ab und an vor. LG Peeka


Colien07022004

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Hallo, die Schule darf dies verlangen! Das es Geld kostet, ist dann euer Problem, denn man könnte mit dem kranken Kind auch direkt zum Kinderarzt gehen und sich einen kostenlosen Kindkrankschein besorgen. Bei uns in der Schule darf kein einziger Tag ohne diesen Schein gefehlt werden. Jetzt in der Oberschule dürfen 3 Tage von den Eltern entschuldigt werden, ab dem 4. Tag benötigt man einen Schein, dieser ab dem 4. Tag gültig ist. Häufen sich die Krankheitstage, so kann die Schule den Schein schon ab dem ersten Tag verlangen. Ihr seit ganz klar in der Beweispflicht - auf Arbeit darf man ja auch nicht einfach fehlen! Lg


Mitglied inaktiv

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Hallo, in Deinem Fall gilt ganz klar, dass als Schwangere kein Umgang mit potentiell infektiösen Patienten zulässig ist. Hierzu gibt es ganz klar Vorgaben der Gewerbe- und Gesundheitsämter. Würde mich bereits jetzt während der Krankschreibung an den Arbeitsgeber wenden und die Problematik besprechen. Dann ist entweder eine Versetzung in einen ungefährlichen Arbeitsbereich (z.B. Verwaltungstätigkeiten) möglich oder der Betriebsarzt stellt ein Beschäftigungsverbot aus. Sollte der Arbeitsgeber sich weigern, den vorgeschriebenen Schutz für Schwangere umzusetzen, dass sofort an das Gewerbe- und Gesundheitsamt wenden. Die machen den Arbeitgebern ganz schnell und nachdrücklich klar, was zu veranlassen ist.


Pureheart

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Hallo, ich vermute, es kommt auf das Bundesland an, in welchem Sie wohnen, Schulrecht ist Landesrecht. In BW gibt es - neben dem Schulgesetz BW - die sog. Schulbesuchsverordnung BW und diese regelt, daß erstmals eine mündliche Entschuldigung reicht, nach drei Tagen eine schriftliche Entschuldigung vorliegen muss und bei einer krankheitsbedingten Abwesenheit von länger als 10 Tagen ist eine ärtzliche Bescheinigung notwendig. Vielleicht gbt es dies auch in Ihrem Bundesland (ggf. unter anderem Namen)? Wegen der entstehenden Kosten könnten Sie sich auch bei der kassenärztlichen Vereinigung informieren. Liebe Grüße, Pureheart


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