mirj8912
Hallo, meine Tochter ist jetzt 1 Jahr alt. Mein Freund hat die Vaterschaft anerkannt will sie jetzt aber annullieren lassen. Wir haben einen Vaterschaftstest gemacht und er ist nicht der Vater. Er lebt gemeinsam mit uns in einer Wohnung und will auch weiterhin ihr Papa sein. Nur eben nicht mehr auf dem Papier. Der biologische Vater ist heroinsüchtig und kennt die Kleine auch nicht. Meine Frage dazu ist ob der biologische Vater trotz seiner Heroinsucht ein Umgangsrecht bekommen würde, bzw. die Kleine trotzdem sehen dürfte? Was ich natürlich nicht will. Vielen Dank für Ihre Antwort Mfg Mirjam Berner
Hallo, ja, wenn er eingetragen ist. Dann eben evtl. betreuten Umgang. Liebe Grüße NB
Felica
Ja, du kannst aber versuchen ob es dann bei begleiteten Umgang bleibt. Fraglich ist aber ob der leibliche es überhaupt dann nutzt.
Sternenschnuppe
Bist Du mit der Heroinsucht sicher? Wenn ja, Dein Freund kann die Vaterschaft erfolgreich anfechten. Dann war es doch leider der One Night Stand der Oliver hieß und nur zu Besuch in der Stadt war ;-) Vorausgesetzt Du wirst keine staatlichen Leistungen jemals beantragen. Aber nur weil Dein Freund raus ist, heißt das ja nicht dass der echte anerkennen muss.
cube
Warum will er es denn auf dem Papier nicht mehr sein? Ich nehme an, damit er im Falle einer Trennung nicht zu Unterhalt verpflichtet werden kann? Wie dem auch sei: der leibliche Vater hat dennoch ein Anrecht darauf, sein Kind kennenzulernen bzw. das Kind hat ein Recht darauf, seinen Vater zu kennen und eben auch Umgang zu haben. zB begleitet. Wenn er denn überhaupt will. Weiß er denn überhaupt, dass er Vater ist? Wenn nicht, kannst du natürlich behaupten, nicht zu wissen, wer der leibliche Vater ist. Möglicher Unterhalt fällt damit aber flach bzw. bekommst du Gelder vom Staat, obwohl du den Vater kennst, ist das Sozialbetrug. Kommt das irgendwie raus, zahlst du alles zurück. Aber der andere wichtigere Punkt ist aber der: dein Kind hat ein Recht darauf, seine Herkunft zu kennen! Und ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, diese zu verheimlichen, so zu tun, als wenn es keinen leiblichen Vater gibt/unbekannt ist, ist die denkbar schlechteste Sache. Kinder sind nicht doof - irgendwann kommt sie drauf, dass der Papa eben nicht der Papa ist und dann musst du dich der Frage stellen, wer es ist und warum sie ihn noch nie gesehen hat oder eben lügen und sagen, du weißt es nicht, irgendein One-Night-Stand. Auch nicht so super, oder?
mirj8912
Hallo, der biologische Vater weiß dass er evtl. der Vater sein könnte und wird auf jeden Fall ein Umgangsrecht haben wollen. Auch wenn es nur ein begleiteter Umgang wäre, würd ich es nicht wollen. Das ist doch kein Umgang für ein Kind. Lieber wär es mir wenn ich keinen Unterhalt bekommen würde und er auch kein Umgangsrecht bekommt. Lieber keinen Vater als einer der irgendwann tot ist. Oder nicht? Ich würd es ihr dann irgendwann schon erklären. Aber warum wär es denn Sozialbetrug wenn der Vater unbekannt wär? Ich würd ja dann auch keinen Unterhalt für sie bekommen.
cube
Es wäre Sozialbetrug, wenn du Zuschüsse fürs Kind beantragst, die du theoretisch mit Hilfe des Unterhaltes vom Vater nicht hättest bekommen müssen. Und nein - es ist nicht besser keinen Vater als einen, der irgendwann tot ist. Mein leiblicher Vater ist verstorben - ich habe ihn nie kennengelernt. Ich werde ihn also nie fragen können, warum wir nie Kontakt hatten. Da muss ich wohl das glauben, was meine Mutter gesagt hat. Die aber erst von ihm mal kurz gesprochen hat, als ich alt genug war, wirklich nachzufragen. Nachfragen, die nicht mit einem "ja, der war kein guter Mensch" abgebügelt werden konnten. So gern ich meine Mutter habe - es bleibt immer der Zweifel daran, ob das alles so stimmt. Ich hätte auch gerne selbst entschieden, wie ich ihn finde, ob ich Kontakt will. Ging aber nicht - da war er ja schon tot. Ich weiß also nicht, wo ich väterlicherseits herkomme. Ob ich noch andere Familie habe/gehabt hätte. Ob die sich vielleicht über mich gefreut hätten. Vielleicht habe ich sogar Halb-Geschwister - weiß ich aber alles nicht und werde es nie herausfinden. Denn auch meine Mutter hatte nie wieder Kontakt und weiß das alles nicht und es ist mit Nichts an Informationen auch nicht mehr herauszufinden. Also nein, ganz sicher ist es nicht besser, den Vater - egal wie schlimm man ihn selbst findet - seinem Kind zu verheimlichen. tatsächlich ist es besser, einen Sch***-Vater zu haben, der einen nicht will als einen, den man nicht kennt. Denn das heißt einfach, zu einem großen Teil nicht zu wissen, wer man ist.
Felica
Sozialbetrug ist es ab dem Moment, wo du irgendwann doch staatliche Mittel beansprucht. 18 Jahre sind eine lange Zeit in der alles mögliche passieren kann. Wer sagt dir zB das die Beziehung mit deinem jetzigen Freund ein Leben lang hält, was wenn du den Job verlierst oder er und ihr doch mal Hartz4 oder Wohngeld beantragen müsst? Um nur mal zwei staatliche Mittel zu nennen. Spätestens dann würde gefragt werden wer der leibliche Vater ist, weil der eben zu Unterhalt verpflichtet ist. Lügst du dann und sagst, den kenne ich nicht, begehst du Sozialbetrug. den in dem Falle würde der Staat einspringen. Zudem beraubst du dein Kind um seine Rechte, das recht um Abstammung, das Recht auf Erbansprüche, das Recht auf Halbwaisenrente im Falle des Todes des Vaters, das Recht auf Unterhalt und Umgang. Du irrst zudem in dem Annahme, besser gar keinen Vater wie einen der irgendwann tot ist oder der süchtig ist. Das zu beurteilen, steht dir eben so nicht zu. Deshalb sagt der Gesetzgeber auch, jedes Kind hat ein Recht auf das Wissen seiner Abstammung. notfalls könnte dein Kind dich sogar nach Erlangen der Volljährigkeit verklagen um das zu erfahren. Vor dem Problem stehen auch immer mehr Samenbanken. Du hast, warum auch immer, irgendwann mit dem Vater ein Kind gezeugt. Jetzt wäre es ab dir auch dazu zu stehen.
la-floe
weiss der pot. leibliche Vater seit Geburt, dass er der leibliche Vater sein könnte? Dann würde ich die Füße still halten bis das KInd 2 Jahre alt ist, dann ist die Frist verstrichen und der drogenabhängige Erzeuger raus aus der Nummer. http://www.vaterschaft-anfechten.de/vaterschaftsanfechtung/fristen.php la-floe
cube
Das stimmt natürlich - ändert aber nichts daran, dass das Kind ein Recht darauf hat, seine Herkunft zu kennen. Sorry, aber eine Empfehlung in Richtung "kann man ruhig verschweigen" finde ich nicht ok. Ich spreche wie gesagt aus Erfahrung und ich denke, jeder, der seine leiblichen Eltern kennt, kann da einfach nicht wirklich mitreden, wie es ist, genau das nicht zu erfahren.
Mitglied inaktiv
meine (halb)schwester kennt ihren vater auch nicht, wollte es auch nie und ist trotzdem ein überaus glücklicher und zufriedener mensch geworden. ich würde generell keine Empfehlung für das vorgehen anderer aussprechen, es ist jede Situation anders und die menschen sind unterschiedlich. mein Kind hat ihren vater erst mit ü18 kennengelernt, hat bis dahin nichts vermisst und diese wurzelkennungsphrase wurde bei ihr als nicht notwendig erachtet. auch in diesem fall hat die ap NUR nach der rechtlichen Situation gefragt und die ist nun mal so, dass der biologische vater trotz einer schweren Krankheit ein umgangsrecht hat. wenn der tatsächlich willens ist, es auszuüben, dann kann sie sich auf den kopf stellen und mit den zehen wackeln: sie wird es zulassen müssen!
cube
Deine Halb-Schwester wollte es nie - hätte es aber gekonnt, wenn sie gewollt hätte, oder? Das ist ein entscheidender Unterschied - es zu können und nicht zu wollen, ist die eigene Entscheidung. Es nicht zu können ist aufgezwungen und lässt möglicherweise zB durch Tod auch keine Möglichkeit zur eigenen Entscheidung über kennen lernen wollen oder nicht zu. Und genau deswegen hat ein Kind eben auch ein Recht darauf zu erfahren, wer die Eltern sind. Um diese Entscheidung selbst treffen zu können.
la-floe
aber darum ging es doch gar nicht, es ging - wie kravallie schrieb - um die rechtliche Situation. floe
Mitglied inaktiv
ich weiß nicht, ob sie überhaupt mal meine mutter gefragt hat. auch weiß ich nicht, ob er heute überhaupt noch lebt. mein schwager und meine nichte wollten es mal unbedingt wissen, weil: man muss ja seine wurzeln kennen! meine schwester lehnte es ab, weil dieser mann nichts mit ihr zu tun hat. das ist nicht mal böse gemeint. im vorliegenden fall ist noch nichts schlimmes passiert. den verschweigezahn wird man der ap schnell ziehen.
mirj8912
Danke für eure Beiträge. Moralisch verwerflich ist meiner Meinung nach beides. Ob ihr der drogensüchtige Erzeuger verheimlicht wird oder er sie irgendwann traurig ist weil er sich mit seiner Sucht selbst umgebracht hat. Ich will es ihr ja nicht verheimlichen, im Moment ist sie aber noch ein Baby und da interessiert es sie erstmal nicht was ihre Wurzeln sind. Den moralischen Aspekt auch mal außen vor gelassen. Mich interessiert im Moment erstmal der rechtliche Aspekt. Ihm würde also auf jeden Fall ein Umgangsrecht zustehen obwohl er gar nicht in der Lage ist sich um ein Kind zu kümmern und das Kind auch nicht kennt?
Mitglied inaktiv
ja. dann gibt es halt betreuten umgang.
mirj8912
Das heißt was genau? Also erst wenn tatsächlich was passiert kann es sein dass er sie nicht mehr sehen darf?
Mitglied inaktiv
wenn du nachweisen kannst, dass er dem kindeswohl geschadet hat, ja. du musst auch umdenken, du wirst immer zu hören bekommen, dass du ihn dir zum vater auserkoren hast, dazu war er gut genug. jetzt sprichst du sehr verächtlich über ihn, kommt gar nicht gut an.
cube
zuerst würde es einen betreuten Umgang geben bzw. Umgang in deinem Beisein - weil sie ihn ja noch gar nicht kennt und erst mal eine Beziehung aufbauen muss. Wenn das alles gut klappt, würde der Umgang erweitert - er die Kleine eben auch mitnehmen darf. Stundenweise zunächst, evt. auch erst im Beisein einer Mitarbeiterin des JA. Aber du hast schon Recht - im Prinzip ist es so, dass der Umgang erst verweigert werden kann/einem Aussetzen des Umgangs zugestimmt wird, wenn etwas passiert. Den Umgang von vorne herein verhindern kannst du nur, wenn du bereits jetzt nachweisen könntest, dass er dazu nicht in der Lage ist - und das dürfte sehr schwer werden. Grundsätzlich ist es immer gut, wenn du diejenige bist, die keine Steine in den Weg legen will. Denn rechtlich bist zu dazu verpflichtet, Umgang zu ermöglichen und zu fördern.
mirj8912
Naja ausgesucht kann man es nicht nennen. Ist aber auch egal. Schlecht reden will ich eigentlich auch nicht über ihn. Aber Fakt ist auf jeden Fall er ist Heroin abhängig und des ist schließlich die schlimmste Droge die es gibt und davon ist man nicht nur ein bisschen berauscht sondern richtig weggetreten über mehrere Stunden und mit Sicherheit nicht in der Lage auf ein Baby oder Kleinkind aufzupassen.
cube
Die Frage ist aber leider dennoch, ob du das irgendwie beweisen kannst. Denn er wird ja sicher sagen, dass dem nicht so ist nehme ich an? Im Zweifel bleibt dir ja die Option, ihn nicht zu informieren vor Ablauf der 2 Jahre. Das stimmt natürlich schon - was er weiß, macht ihn nicht heiß. Aber denk eben daran, dass du dann auch nichts an Zuschüssen beantragen kannst. Ich kann absolut verstehen, dass es eine schwierige Entscheidung ist. Vielleicht redest du mal mit einer neutralen Beratungsstelle? Du musst dort ja keine Namen nennen und es gibt ja nun auch Stellen, die zur Verschwiegenheit verpflichtet sind über das, was man ihnen so erzählt.
mirj8912
Ja daran hab ich auch schon gedacht, pro Familia o.ä. Im Moment weiß ich noch nicht genau was ich tun soll. Erstmal will mein Freund die Vaterschaft annullieren, was ich verstehen kann aber auch da weiß ich nicht genau wie wir des machen müssen. Und was den biologischen Vater angeht muss ich nochmal ernsthaft drüber nachdenken was das richtige ist.
Mitglied inaktiv
genau. schritt für schritt. "nur" Abhängigkeit ist noch kein Todesurteil. vielleicht bewegt ihn die Vaterschaft auch zum aufhören? man weiß es nicht. ich wünsch dir jedenfalls alles gute!
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