Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann der Arbeitgeber den befristeten Verstrag zurückziehen?

Frage: Kann der Arbeitgeber den befristeten Verstrag zurückziehen?

Saskia Mayer

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Guten Tag, Frau Bader, ich bin bis 31.08.2017 befristet, habe jedoch schon längst einen Anschlussvertrag beim gleichen Arbeitgeber unterschrieben. Dieser ist wieder befristet und läuft nun bis 31.08.2018. Nun habe ich jedoch erfahren, dass ich schwanger bin. Da ich Erzieherin bin, werde ich sehr wahrscheinlich ein BV erhalten, da mir sämtlicher Schutz an Kinderkrankheiten fehlt. Um die Gesundheit des Kindes nicht zu gefährden, sollte ich es dem Arbeitgeber sagen. Kann ich dann davon ausgehen, dass mein Anschlussvertrag nicht in Kraft tritt und ich mich jetzt schon arbeitslos melden muss oder besteht die Möglichkeit, dass der unterschriebene Vertrag aufrechterhalten wird? Arbeiten darf ich aber höchstwahrscheinlich nicht. Ich hoffe auf eine baldige Antwort, da ich seit Tagen nach einer Antwort suche, jedoch nichts passendes im Internet finde.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn beide Parteien den Vertrag unterschrieben haben ist dieser auch bei Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot gültig. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Vertrag ist Vertrag. Der zählt sofern ihn beide unterschrieben haben.


Saskia Mayer

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Bist du dir da ganz sicher? Gibt es eine rechtliche Grundlage dazu?


Sternenschnuppe

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Ja, den gültigen Vertrag und Kündigungsschutz bei Schwangerschaft.


Saskia Mayer

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Ok. Ich dachte nur, weil der neue Vertrag noch nicht in Kraft getreten ist, wäre das dann keine Kündigung, sondern der andere läuft einfach aus und der neue tritt nicht ein, wegen Schwangerschaft. Aber dann habe ich mich da wohl glücklicherweise geirrt. Vielen Danke für deine schnelle Antwort.


Philomena0303

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Wieso fehlt dir jeglicher Impfschutz? Hast du dich extra nicht impfen lassen?


Saskia Mayer

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So ein Quatsch!!! Aber wenn man bei U3-jährigen arbeitet, ist es heutzutage fast normal, dass man ein BV bekommt, z. B. Cytomegalie, Keuchhusten... Ich habe alle Impfungen, aber wenn der Wert zu gering ist, dann darf man nicht mehr in dem Bereich arbeiten.


Saskia Mayer

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Ich würde mich freuen, wenn ich weiterarbeiten dürfte! So lange zuhause bleiben ist nix für mich!


mellomania

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dass du deswegen ein BV bekommst ist noch gar nicht klar. die regeln sind zum glück verschärft worden, sodass der arbeitgeber erstmal eine gefährdungsbeurteilung machen muss und dir dann, wenn möglich, einen anderen arbeitsplatz zuweisen muss, den du auch nehmen musst. das heißt ohne kontakt zu kindern. in der verwaltung z.b.. vertrag ist vertrag, wenn ihn beide unterschrieben haben, gilt er. was nach dem zweiten vertrag dann ist, weil du da ja dann in elternzeit sein wirst, weiß ich nicht, kann mir aber denken dass dann kein neuer vertrag kommt...


Saskia Mayer

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Vielen Dank für die Antwort.


Saskia Mayer

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Jetzt muss ich noch einmal kurz fragen: ich habei genau in meinem Vertrag gelesen, dass in § 3 festgehalten wurde, dass der Verlängerungsvertrag ab 01.09.2017 in Kraft tritt. Aber eigentlich ändert das ja nichts daran, oder? Dieser läuft dann trotzdem ganz normal weiter, es geht nur um einen nahtlosen Übergang, oder? Entschuldigung, dass ich jetzt noch einmal frage, aber ich habe große Angst, dass ich doch arbeitslos bin... Liebe Grüße


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