Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Jahresurlaub vor Eintritt des Mutterschutzes

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Jahresurlaub vor Eintritt des Mutterschutzes

Sarafina

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe einen Minijob, bin in der 23. Woche schwanger und soll ab ca. Ende Mai in Mutterschutz gehen. Meine Frage ist, ob mir trotzdem mein ganzer Jahresurlaub zusteht, oder nur anteilig für die Zeit bis Ende Mai? Als geringfügig Beschäftigte habe ich insgesamt 6 Tage Urlaub im Jahr und frage mich, ob ich sie bis Mai noch alle nehmen kann. Vielen Dank! Sarafina


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Meines Wissens wird der Urlaub anteilig gewährt; die Mutterschutzzeit wird allerdings mit einbezogen, d.h. Ende Mai Mutterschutz+ 6 Wochen vor Geburt + 8 Wochen nach Geburt= Anteilig bis Anfang September (6 Tage durch 12 mal (8) ist 4 Tage Urlaub). Würde den Urlaub einfach vor dem Mutterschutz nehmen; zu der Zeit wird das Arbeiten mit dickem Babybauch je beschwerlich ;o)


desireekk

Beitrag melden

Hallo, Sofern Du nach dem MuSchu in Elternzeit gehst, kann Dein jahresurlaub anteilig um die vollen (!) monate Elternzeit gekürzt werden. Ich schätze, dass das Kind für Mitte Juli ausgezählt ist, also hast Du bis Sept MuSchu. Daraus flt, dass Dir der Jahresurlaub ab Okt gestrichen werden kann wenn Du nach demMutterschutz in Elternzeit gehst. Steht im § 17 BEEG Viele Grüße Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo guten Morgen, ich bin in der 30.ssw und habe mühsam meinen Urlaubsanspruch bei meinem Arbeitgener durchsetzen müssen. Ich habe einen 400€ Job und arbeite 2 Tage. Nach langem Kampf gesteht mir mein AG einen Jahresurlaub von 4 Wochen zu, mit dem Satz sobald er kann werde ich meine Kündigung erhalten ..... . Meine Frage ist nun kann ich meinen ...

Hallo, mein Mann ist Dachdecker und geht immer im Dezember bis März in Kurzarbeit und arbeitet verkürzt so ca.35 Monatsstunden. Darf der Arbeitgeber da seinen Jahresurlaub Anteilmäßig kürzen oder hat er vollen Anspruch. Er hatte nämlich letztes jahr nur 17 Tage Urlaub und der Arbeitgeber hat ihn somit 9 Tage weggenommen. Ist das rechtens? ...

hallo, mein ET soll der 25.08.2015 sein. Mein Jahresurlaub beträgt 28 Tage. Wieviel Urlaub kann ich bis zum Antritt des Mutterschutzes (voraussichtlich 12.07.) beanspruchen?

Sehr geehrte Frau Bader, bin seit 14.03.16 im BV. ET ist im Oktober 2016. Habe bis dahin noch keinen Urlaub genommen. Was passiert mit meinem gesamten Jahresurlaub aus 2016?? Verfällt dieser?

Hallo! Der voraussichtliche Geburtstermin meines Kindes ist Mitte Juli. Steht mir trotzdem der gesamte Jahresurlaub zu oder nur anteilig? Liebe Grüße

Sehr geehrte Frau Bader, Vielleicht können Sie mir Auskunft über die Berechnung meines Urlaubs geben. Meine Chefin rechnet den Urlaubsanspruch in Stunden aus. Das ist mir bis jetzt zwar immer zu gute gekommen, aber dennoch bereitet es mir in diesem Jahr Schwierigkeiten wegen der Berechnung bis zum Mutterschutz. Ich habe bei einer 24std/Woc ...

Hallo, wie ist das mit dem Jahresurlaub während der Elternzeit? Wer muss dafür aufkommen, AG oder Krankenkasse? LG

Hallo Frau Bader, Ich hoffe Sie können mich aufklären, ich habe im Moment 2 verschiedene Lösungen zu einer Frage und ich weiß nicht welche rechtens ist: Ich arbeite Vollzeit mit einem Jahresurlaub von 30 Tagen. ET 24.8 Mutterschutz 13.7 Geplante Elternzeit 2 Jahre Mein Chef hat mir mitgeteilt, dass ich meine 30 Tage Jahresurlaub vor ...

Hallo. Ich bin im teilweise BV, arbeite nur noch 2Tage. Mein Arbeitgeber verlangt, dass ich meinen gesamten Jahresurlaub(15 Tage) noch vor Beginn des Mutterschutzes am 28.2. nehme. Mittgeteilt wurde mir das vor 5 Tagen. Ist das rechtens? Würde den Urlaub natürlich gern teilweise erst nach der Elternzeit nehmen. Danke für die Antwort.

Liebe Frau Bader, Ich bin in Elternzeit und mit meiner Familie für einige Zeit im europäischen Ausland. Ich arbeite im Ausland Teilzeit mit der Zustimmung meines deutschen Arbeitgebers. Ich weiß, dass ich maximal 30 h pro Woche arbeiten darf. Nun habe ich hier im Ausland ein sehr reizvolles Jobangebot bekommen. Die Firma hat eine 35 h Woche ...