Sehr geehrte Frau Bader,
leider haben wir die 7 Monatsfrist um 3 Tage verpasst um durch einen Steuerklassenwechsel ein höheres Elterngeld zu bekommen. Der errechnete Termin ist der 12.02.2019. Jetzt habe ich erfahren, dass durch ein Verzicht auf Mutterschutz (in unserem Fall würde es dabei fast um den gesamten Januar gehen) der Berechnungszeitraum um einen Monat verlängert werden kann. Meine erste Frage ist, trifft das auch jetzt (2018) noch zu (ich habe diesbezüglich widersprüchliche Aussagen im Internet gelesen)?
Meine zweite Frage ist: Voraussichtlich wird aufgrund der Tätigkeit ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Kann dann trotz des Beschäftigungverbotes auf den Mutterschutz verzichtet werden?
Viele Grüße und vielen Dank, dass Sie hier beraten.
von
Dotti_2018
am 03.07.2018, 14:37
Antwort auf:
Ist Verzicht auf Mutterschutz bei Beschäftigungsverbot möglich?
Hallo,
Nein, das geht dann nicht. Sie können, wenn Sie arbeiten wollen, auf den Mutterschutz vor der Geburt verzichten, aber nicht bei einem BV.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.07.2018
Antwort auf:
Ist Verzicht auf Mutterschutz bei Beschäftigungsverbot möglich?
Du kannst auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten, damit der Monat mit in die Elterngeldberechnung eingeht - und musst dann natürlich solange normal weiterarbeiten.
Auf den Mutterschutz verzichten, um in ein Berufsverbot zu gehen ist dagegen nicht möglich.
Wie oft hättest du denn ohne Verzicht auf den Mutterschutz die günstigere Steuerklasse? Bei Gleichstand gilt auch die neue Steuerklasse, sie muss nicht zwangsläufig 7 mal vorkommen.
von
Dojii
am 03.07.2018, 15:36