Bienchen 2013
Sehr geehrte Frau Bader, Was meinten sie damit ob ich einen Titel habe ? Laut französischen Gericht gibt es eine Einigung der ich folgen muss: das er das Kind in 2-3 Monate für ein paar Stunden alleine hat, paar Monate dann den ganzen Tag und nächstes Jahr soll er bei ihm übernachten und solange er keine Arbeit hat brauch er kein Unterhalt zu zahlen. Wenn ich mich nicht daran halte oder dagegen wehren würde, würde mein Mann das Kind bekommen. Traue garnichts mehr gegen ihn zu machen. Er hat mir ja schon gedroht das ich das Kind nicht mehr kriegen würde wenn er es mal hat. Mfg.
Hallo, das hatten Sie nicht geschrieben. Hier gilt franz. Recht. Da kenne ich mich nicht aus Liebe Grüße NB
Soie
Es ist ein Unterhaltstitel gemeint: http://www.unterhalt.net/blog/unterhaltsrecht/unterhaltstitel.html Da du von französischen Gericht schreibst, wohnst du den in Frankreich? Oder der Kindsvater? Für die Beantwortung deiner Fragen wäre es schon wichtig zu wissen ob Deutsches Recht gilt oder das ganze sich in einem andern Land abspielt, bzw des Recht des anderen Landes gilt.
Bienchen 2013
Der Kindsvater lebt in Frankreich, wir haben in Frankreich gewohnt und geheiratet und die Scheidung war auch In Frankreich, und die haben das Umgangsrecht auch gleich mitbestimmt. Obwohl das Kind in Deutschland auf die Welt gekommen ist. Das Jugendamt in Deutschland sagt normal hätte das in Deutschland entschieden werden müssen weil das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat und in Deutschland lebt.
Strudelteigteilchen
Und wie soll ein deutsches Gericht den KV in F zum Arbeiten zwingen? Hier das gleiche in grün: KV wohnt in GB und rechnet sich arm, also kriegen meine Kinder nix.
Bienchen 2013
Er muss aber nachweisen, das er sich bei Arbeitgeber beworben hat und absagen bekommt. Und wenn er sich nur was auf 400 Euro Basis sucht um Unterhalt zu zahlen, sonst macht er sich Strafbar und kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre bekommen, weil er verpflichtet ist Unterhalt zu zahlen. Bekomme ja Unterhaltvorschuss aber das ist auch nicht Grade die Welt.
Strudelteigteilchen
Dann geht es Dir besser als mir, Glückwunsch! Mein Ex lügt das JA nachweisbar an, aber das interessiert keinen. Doch was genau war jetzt Deine Frage? Das Ganze ist doch scheinbar ausverhandelt - mit einem für Dich unter diesen Umständen durchaus positiven Ergebnis. Darf ich fragen, ob Du selber geklagt hast oder das Jugendamt?
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