Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ist mein Mann unterhaltspflichtig trotz bestehender Ehe?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ist mein Mann unterhaltspflichtig trotz bestehender Ehe?

Judith33

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Guten Tag Frau Bader, nachdem mein Mann und ich unsere Patchworkfamilie wieder getrennt haben und ich mit meiner Tochter rechtzeitig zu ihrer Einschulung in unserer Heimat zurückgezogen bin (ihr Papa lebt hier), habe ich große finanzielle Probleme: Mein Gehalt aus meiner 30 Std Stelle reicht vorn und hinten nicht aus, der Kindsvater zahlt nach Tabelle und möchte auch nicht mehr zahlen, obwohl ich auf seinen Wunsch in eine relativ teure Wohnung direkt in seiner Nähe gezogen bin, damit unsere Tochter zu Fuß zu ihm gehen kann, und mein Mann, mit dem ich nun eine Wochenendehe führe, zahlt mir auch nur, wenn ich gar nichts mehr habe. Wir sind steuerlich zusammen veranlagt - er ist selbständiger Anwalt und verdient ca das fünffache von mir - ich mache viermal die Woche Homeoffice und reise auf eigene Kosten einmal die Woche zu meiner Firma. ich koennte sicher einiges absetzen, aber von den Steuerangelegenheiten sehe ich nichts. habe ich hier irgendwelche Rechte? vielen dank für ihre Hilfe und beste Grüße.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bis zur Scheidung muss er Trennungsunterhalt zahlen - und Sie so stellen wie während der Ehe Liebe Grüße NB


Judith33

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Guten Abend Frau Bader. Mein Mann und ich werden uns nicht scheiden lassen. Habe ich dennoch Anspruch auf Unterhalt? ich bin aus einem 240 qm gro0en gemieteten Haus in eine 84 qm grosse Wohnung gezogen. Mein Mann will in dem sehr teuren Haus wohnen bleiben und auch nicht untervermieten. Er hat relativ viele Kredite abzubezahlen, die nichts mit mir zu tun haben, habe ich dennoch einen Anspruch Und wie ist es mit der Steuer) Ich verdiene viel weniger als er, haette aber einiges, was ich allein durch mein Homeoffice und die 180 km entfernt sitzende Firma (und wöchentliche Hinfahrt) absetzen könnte. Aber ich wei0 nicht, wieviel ich theoretisch davon wiedersehen müsste. tausend Dank. viele Gruesse.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben natürlich einen Anspruch. Was er mit seinem Geld macht, ist seine Sache - es wird von seinem Gehalt aus ausgerechnet, wieviel Sie bekommen. Sie brauchen eine ind. Beratung vor Ort! Liebe Grüße NB


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