Lotusflower
Hallo, ich weiß nicht, ob die Frage hier passend ist, aber ich hoffe, Sie können mir trotzdem helfen! Und zwar haben wir folgende Situation : Meine Mutter ist seit langem tot, mein Vater hat eine andere Frau geheiratet, die und alle Kinder groß gezogen hat. Jetzt sind wir alle verheiratet und mein Vater ist schwer krank und kann leider nicht arbeiten . Mein Bruder ist noch keine 25, aber verheiratet und hat ein Kind. Er holt jetzt seinen Realschulabschluss nach, da er zu seiner Zeit leider anderes im Kopf hatte. Nun möchte er Bafög beantragen, da er aber noch keine 25 Jahre alt ist, wollen die prüfen ob meine Eltern genug Einkommen haben, um ihn versorgen zu können. Meine Stiefmutter will aber keine Angaben machen , da sie Angst hat, dass sie vielleicht doch genug verdient, um ihn unterhalten zu müssen! (Verstehen Sie bitte meine Stiefmutter nicht falsch! Wir haben ein sehr gutes Verhältnis zu ihr und sie zu uns, aber in dem Falle hat sie einfach total recht! Sie hat schon sooo viele Überstunden gemacht, um alle seine Strafen zu zahlen! Wir haben jahrelang kein Kindergeld für ihn bekommen, weil er einfach nicht in die Schule ging und keinen Ausbildungsplatz gesucht hat. Aber schön leben wollte er trotzdem! Meine Stiefmutter hat ihm immer eine Monats-Fahrkarte gekauft und er ist trotzdem immer schwarz gefahren und hat ganz viele Strafen bekommen, die meine Stiefmutter immer gezahlt hat! Jetzt soll er endlich als ein erwachsener Mann Verantwortung für sich selbst und seine Familie übernehmen! Meine Eltern leben nämlich sehr knapp, da sie einen hohen Kredit für das Haus abbezahlen müssen und es wäre wirklich zu viel für die, wenn die jetzt auch noch meinen erwachsenen Bruder versorgen müssten:-(!) Wie ist es denn rechtlich geregelt? Wenn meine Stiefmutter tatsächlich genug verdient muss sie wirklich Unterhalt an meinen Bruder zahlen? Vielen Dank im voraus!
Hallo, Nein, sie ist nicht unterhaltspflichtig. Gleichwohl wird wegen des leiblichen Vaters immer mit geklärt, was seine neue Ehefrau vor Einkünfte hat. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Der junge Mann ist verheiratet, da ist zunächst seine Ehefrau für seinen Unterhalt zuständig. Wenn die Ehefrau nicht in der Lage ist, für ihn zu sorgen, und er sich in Ausbildung befindet, dann sind seine Eltern unterhaltspflichtig. Die Mutter ist ja verstorben und der Vater ist nicht in der Lage für seinen Unterhalt zu sorgen. Eine Stiefmutter ist keine Mutter, wenn sie ihn nicht adoptiert hat. Dann ist sie ihm gegenüber im Sinne der Sozialhilfe auch nicht unterhaltspflichtig. Die wichtigste Frage ist, ob sie ihn adoptiert hat. Wenn die Stiefmutter den Stiefsohn nicht adoptiert hat, dann ist ihr Einkommen für das Bafäg nicht relevant.
Lotusflower
Nein, sie hat ihn nicht adoptiert! Ich hoffe, dass es wirklich so stimmt. Dann kann er einfach Bafög beantragen , ohne dass meine Stiefmutter ihm dann noch was 'schuldig' ist. Seine Frau ist erst seit kurzem in Deutschland und hat gleich ein Kind von ihm bekommen. Sie verdient nichts!
Mitglied inaktiv
Es zählt das Einkommen des Vaters, der ja auch als schwer krank ein Einkommen in Form eine Rente, Krankengeld, Erträge aus Vermietung etc haben kann. Es zählt nicht direkt das Einkommen der Stiefmutter. Allerdings wirkt sich das Einkommen der Stiefmutter auf den Freibetrag des Vaters aus. Die Stiefmutter ist jedenfalls nicht unterhaltspflichtig dem Stiefsohn gegenüber, da sie ihn nicht adoptiert hat. Noch ein nicht-rechtlicher Aspekt sei hier genannt: wer seinem Kind jegliche Folgen des Tuns abnimmt, indem er für die Kosten/Folgen aufkommt, verhindert das das Kind in die Eigenverantwortung hineinwächst. Es war wohl eher wenig hilfreich, dem Stiefsohn die Strafzettel fürs Schwarzfahren zu bezahlen. Er hätte es schneller lernen können, wenn er auch für die Folgen selber aufgekommen wäre.
desireekk
Die Stiefmutter ist nicht ditekt unterhaltspflichtig. Sie ist aber ihrem Ehemann Unterhalt schuldig und daraus kann dann evtl. ein Unterhalt für den Sohn rausspringen (Vater zu Sohn, halte ich aber für unwahrscheinlich bei den Schilderungen hier). Also: nur wenn man das Einkommen der Stiefmutter kennst ´kann berechnet werden, wieviel Unterhalt sie ihrem Mann= Vater schuldet. Und daraus eben evtl. an den Sohn geleistet werden muss. leider wird nicht in Betracht gezogen was sie früher irgendwann mal freiwillig für den Stiefsohn gezahlt hat. Gruss D
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