Vater...
Auf die folgende Fragen finde ich keine befriedigende Antwort: Frau und Mann, unverheiratet, bekommen ein Kind. Mann war berufstätig und Frau in Ausbildung. Damit die Mutter ihre Ausbildung beenden kann beschließen beide, dass der Vater Elternzeit in Anspruch nimmt und das Kind betreut. 1. wer ist jetzt zum Unterhalt der Mutter verpflichtet und in welchem Umfang wird der Naturalunterhalt (Kochen, Waschen, Putzen...) des Vaters auf den Bedarf der Mutter angerechnet? 2. Bei verheirateten Eltern ist für den BAFöG-Anspruch das Einkommen des Ehepartners maßgebend. Wie sieht es in obigem Fall aus?
Hallo, wer wohnt bei wem? Beide Eltern sind sich und dem Kind unterhaltspflichtig. Der Staat wird hier nicht aufkommen (Mann hat ja einen Job) BaFöG kenne ich mich nicht aus Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Um diese Frage zu beantworten wäre wichtig zu wissen wer wo wohnt ? Alle zusammen ? Kind bei Mutter ? Kind beim Vater =
SumSum076
Mal angenommen, alle wohnen zusammen! Ihr Eltern seid einander und dem Kind gegenüber zusammen zum Unterhalt verpflichtet! Wenn die Mutter keine Ausbilungsvergütung bekommt, dann muss das Elterngeld des Vaters zum Familieneinkommen reichen. Davon hätte die Mutter ein "Taschengeld" zu bekommen. Wenn ihr wissen wollt, "was die Elternzeit-Arbeit des Mannes" wert ist, googlet mal Taschengeld Hausfrau... Gruß Sabine
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