Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ist es möglich Elterngeld auch nach dem 14. Lebensmonat zu bekommen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ist es möglich Elterngeld auch nach dem 14. Lebensmonat zu bekommen?

stubi333

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Sehr geehrte Frau Bader, nach der Geburt unserer Tochter hat meine Frau nunmehr 12 Monate Elterngeld bekommen. Jetzt haben wir uns entschlossen , dass ich 2 weitere Monate Elterngeld in Anspruch nehmen möchte. Allerdings den 13. und 16. Monat. Auf Nachfrage bei der Elterngeldstelle sagte man uns das dies nicht möglich sei, da Elterngeld nur bis zum 14. Lebensmonat bezahlt wird. Und da man(n) mindestens 2 Monate Elterngeld beziehen muss, stünde uns das Elterngeld für den 13. Lebensmonat auch nicht zu. Ist das richtig? Elternzeit darf man doch bis zum 3.Lebensjahr nehmen. Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie können nur in den ersten 14 Monaten Elterngeld bekommen. Sie können jedoch drei Jahre Elternzeit nehmen. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Elterngeld und Elternzeit haben miteinander nichts zu tun. Du kannst Monat 13 und 14 Elterngeld beantragen. Allerdings sprechen wir da von Lebensmonaten. Also Geburt - 1 Monat alt ist schon Monat 1. Wie alt ist das Kind denn nun genau ?


SumSum076

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Die Aussage der Elterngeldstelle ist richtig! Denn Elterngeld und Elternzeit haben fast nix miteinander zu tun. Gruß Sabine


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