Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin seit dem 20. März im Beschäftigungsverbot, arbeite in einem Kinderdorf (Heimunterbringung) und bekam somit auch monatlich Zuschläge wegen Sonntags-, Feiertagsarbeit, Nachtbereitschaft etc. Zudem haben wir tariflich zum 1.4.2018 eine Gehaltserhöhung bekommen. Aus anderen Beiträgen konnte ich herauslesen, dass normalerweise der Durchschnitt des Gesamtbruttos der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft als Berechnungsgrundlage genommen wird. Nun habe ich heute das erste Mal die Gehaltsabrechnung im Beschäftigungsverbot bekommen. Hier ist das normale Tabellenentgelt (nach Gehaltserhöhung) + Heimzulage + Beschäftigungsverbotaufschlag aufgelistet. Letzteres ist eine Pauschale, pro Werktag bekomme ich einen bestimmten Satz. Sonstige Zuschläge gibt es nicht. Nun zu meinen Fragen: 1. Ist es überhaupt zulässig, dass eine solche Pauschale ausgezahlt wird anstatt sich an den letzten drei Monaten zu orientieren? 2. Wenn die letzten 3 Monate als Bemessungsgrundlage dienen, müssten das ja Dezember, Januar und Februar sein. Die Gehaltserhöhung gab es ja erst ab April. Müssen die drei Monate so gerechnet werden, als hätte es da schon das höhere Gehalt gegeben? Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Freundliche Grüße FB
von fen_tastic am 30.05.2018, 16:51