Jules McGee
Hallo, kurze Schilderung: ich bin im 8. Monat schwanger und habe mich nicht unbedingt im Guten vom Vater des Kindes getrennt. Mache mir Sorgen, über die Ansprüche, die er nach der Geburt stellen wird, da mit ihm kein friedliches Auskommen möglich ist. Ist es Pflicht, vor der Geburt beim Jugendamt vorzusprechen. Was würde rein theoretisch passieren, wenn man gar nicht erst hingeht?
Hallo, nein. Wenn es aber Konflikte gibt, uíst es besser, VOR ihm da zu sein. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Nö, wozu ? Oder will er das? Dann wäre es unklug das zu verweigern. Hat er die Vaterschaft schon anerkannt? Das wäre dort auf jeden Fall zu machen früher oder später. Welche Ansprüche meinst Du? Seine und die Rechte des Kindes?
Mitglied inaktiv
hat dich das jugendamt zu einem gespräch aufgefordert? vorgeburtlich mußt du nichts machen, nach der geburt bekommst du einen brief vom jugendamt, in dem nach dem vater des kindes gefragt wird, dann wird der angegebene angeschrieben, ob er die vaterschaft anerkennt und dann kann er ansprüche geltend machen.
Jules McGee
Erstmal danke, für die Antworten. Ich wurde weder von ihm noch vom Jugendamt mit einem Besuch konfrontiert. Mir wurde nur von der Beratungsstelle mitgeteilt, dass es notwendig wäre, vor der Geburt meines Babys zum Jugendamt zu gehen. Und da die Trennung recht frisch ist, stresst mich das so'n bisschen. Aber umso besser, dass ich ohnehin nach der Entbindung vom Amt kontaktiert werde. Eine Sache weniger, die ich initiieren muss.
Mitglied inaktiv
Du kannst, erleichtert es halt etwas. Nach der Geburt wäre mir das weit aus stressiger. Glaub mir, du wirst froh sein was du Dir dann alles ersparen kannst weil schon wo geregelt. Gilt vor allen für die ersten 6-8 Wochen. Ich fand es wenig spaßig nach dem heftigen Blutverlust noch etwas schwankend bei der Krankenkasse aufzuwarten wegen Geburtsurkunde damit ich das nächste Mutterschaftsgeld bekomme. Zudem durfte ich dann noch Elterngeld regeln, Kindergeld - was ja auch vorher nicht geht. dazu musste ich noch zum Amtsgericht weil mein ungeborener Sohn theoretisch hätte erben können (Schulden) weshalb ich für ihn ausgeschlagen hatte und das erst nach der Geburt endgültig geregelt werden konnte. Den Schrieb vom Jugendamt hatten wir auch, weil unverheiratet und keine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung. Dazu ab musste bei uns der Kindsvater ALLE Anträge wegen Elterngeld und Kindergeld mit unterschreiben, obwohl auf der Geburtsurkunde kein Vater stand. Wir haben die Vaterschaftsanerkennung nämlich erst nach der Geburt gemacht. Heißt, Jugendamt war da auch schon mal bei uns - auch das hat man dann noch im Wochenbett zu managen. Deshalb, was du vor der Geburt machen kannst, zB auch beim Jugendamt dann wegen eventueller Negativbescheinigung, das regel jetzt. Nur so als Tipp.
Mitglied inaktiv
wenn der junge getrennte vater aber ein beleidigter junger vater sein wird, wäre ich mir der bereitwilligen mithilfe ohne zugkräftige aufforderung nicht so sicher. DEN stress braucht kein mensch. da würde ich lieber machen lassen, als machen.....aber jeder hat so seine hobbys.
Mitglied inaktiv
Nee ebene. Alleine deshalb würde ich VOR Geburt zum JA. Damit die nämlich schon eine Akte hat, man dann nicht samt Neugeborenen da erst einmal hin muss das alles regeln usw. Kann man nach der Geburt bescheid geben, restlichen Dinge nachreichen und dann machen lassen.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen Termin vom Jugendamt bekommen, mit der Begründung, ein anderes Jugendamt von einem anderen Bezirksteil (wo ich vor 2 Jahren gewohnt hatte) ist der Meinung, ich hätte Unterstützungsbedarf? Kann denn sowas sein? Ich habe damals, vor 2 Jahren bedarf an Unterstützung gehabt, aber keins bekommen. Jetzt wo me ...
Sehr geehrte Frau Bader , Ich habe am Freitag meinen Sohn (9) notfallmässig in die Kinder und jugendpsychatrie gebracht , da er zum wiederholten Male in wutanfällen eine Tür zerschlagen hat. Hierbei äußerte mein Sohn selbst, dass er das endlich in den Griff bekommen möchte nicht mehr so zu reagieren und ich möchte ihm helfen lassen, da ich ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 3 Jahren getrennt lebend und von Anfang an nur Problemen mit meinem Ex Partner .Letzendlich ist der Stand mittlerweile ,dass er die Kinder alle 14 Tage am Wochenende hat und die Ferienzeit geregelt wurden mit dem ( Jugendamt )und nur bei schlimmen Fällen verschoben /abgesagt wird . Die Termine bei dem Ju ...
Sehr geehrte Frau Bader , Ich habe beim Jugendamt angegeben , dass die Mutter meiner Kinder Drogenkonsum im Beisein der Kinder betreibt und nun nun meint das Jugendamt, dass das dann offiziell gemacht werden muss und übers Gericht laufen muss . Wie läuft das dann ab ? Mit freundlichen Grüßen Watergate
Sehr geehrte frau Bader, Ich habe Probleme mit dem Jugendamt. Die versuchen mir die ganze zeit in meinen job einzumischen und wollen mir vorschreiben wie lange ich als mama arbeiten darf,und wo ich nicht arbeiten darf wie viele stunden ich arbeiten darf . Ich frage mich ob es ein gesetzt gibt das dem jugendamt das verbietet. Und ob die da ...
Guten Tag, ich habe 5 Kinder mit meiner Ex Frau, es ist sehr kompliziert mit ihr. Sie behauptet in der Sule und Kita, ich darf die kids nur unter aufsicht sehen und und und. Leider haben wir jetzt den 6ten Sachbearbeiter innerhalb von 4 Jahren und ich komme einfach nciht weiter. Sie entfremdet mir die kinder immer mehr. Wie kann ich vorgehen od ...
Hallo Frau Bader, Der Kindsvater will nun plötzlich das gemeinsame Sorgerecht (das ASR lag bisher bei mir, Sohn ist 5 Jahre alt, KV hatte bisher das GSR nie beantragt/beantragen wollen.) Unser Sohn lebt seit Geburt bei mir alleine. 1. Termin beim Jugenamt musste abgesagt werden da unser Sohn krank wurde und ich ihn und meine 1 jährige Tochte ...
Hallo wir haben das Jugendamt bei uns und sie sehen wegen einem Polizeibericht eine Kindeswohlgefährdung bei meinem Freund und Kindsvater dabei stimmt das was ihm dem Bericht steht nicht. Wie können wir trotz Jugendamt mit unserem Kind zusammenziehen?
Sehr geehrte Frau Bader, wir, als Eltern sind ratlos, deshalb wenden wir uns an Sie. Der örtliche Träger hat eine Pauschalisierung des Mittagessens vorgesehen. Dies sollte laut Beschluss ab 01.03.2025 umgesetzt werden. Hierzu haben wir als Eltern noch keinen Bescheid erhalten. Wir wurden nun über die KiTa Leitung darüber informiert, das ...
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe fördert finanziell die Plätze bei Betreuung von Kindern bis 3 Jahre bei Kindertagespflegepersonen. Die Auszahlung erfolgt ab 2025 an die Eltern, diese sollen dann die Förderleistungen an die Tagesmutter weiterleiten. ist dies Zulässig? Wenn nein, bitte ich um das AZ des Urteils.
Die letzten 10 Beiträge
- Mindestunterhalt
- Minijob, Arbeitgeber will Urlaub kürzen
- Umzug nach Österreich
- Umzug nach Österreich
- Schwanger während EZ & zeitgleicher geringfügiger Beschäftigung bei einem anderen AG
- AG weigert sich, Arbeitgeberzuschuss zu zahlen
- Frage zum Erhalt des Gehaltes
- Elternzeit anmelden
- Elternzeit anmelden
- Beaufsichtigung/Kind von Oma mit Pflegegrad