peekaboo
Ärzte dürfen kein Geld für versäumte Termine verlangen Google - Anzeigen Nachbarschaftsstreit Günstig rechtsschutzversichert sein bei Zurich! Mehr Informationen hier www.zurich.de/Rechtsschutz_Nachbarn Eine Naturheilkunde-Ärztin scheiterte mit ihrer Klage über 300 Euro Schadensersatz. Wer einen Arzttermin verpasst, gleich warum, der muss nach Urteil des Amtsgerichts Bremen keinen Schadensersatz leisten. Auch dann nicht, wenn es mit dem Arzt, wie im vorliegenden Fall, anders vereinbart war. Die Richter urteilten, dass durch eine Terminvereinbarung nur ein organisatorischer Akt, aber kein Behandlungsvertrag begründet wird, auch wenn die Terminvereinbarung Kosten bei der Ärztin verursacht. Eine Frist zur Stornierung muss laut Gericht nicht eingehalten werden. Der Vergütungsanspruch nach §611 und §615 BGB ist abhängig von einer erbrachten Leistung. Friseure und andere Berufe erhalten bei Absage auch keine Vergütung, weshalb dies analog auf Ärzte anzuwenden ist. Der Anspruch der Vertragsfreiheit sei bis zum letzten Moment zu schützen
Hallo, da gibt es aber auch andere Urteile! Liebe Grüße, Nb
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