Frage: Arzt oder Chef - was meint Ihr?

Hei ihr Lieben, hallo Frau Bader, vorerst DANKE an alle Spezialisten hier im Forum! Ich habe von Euch viel gelernt! Ich habe leider etwas komplizierte Situation... Sowohl mein Frauenarzt (wahrscheinlich: -jede Tätigkeit-) als auch mein Chef (wahrscheinlich: -keine Ersatztätigkeit-, max. - aber eher unwahrscheinlich - Teil-BV) möchten/würden mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Das klingt jetzt bestimmt merkwürdig, aber, hat individuelles oder generelles Beschäftigungsverbot irgendwelche Vorteile oder Nachteile gegenüber dem anderen (v.a. für mich aber auch für meinen Chef)? Vielen Dank!

von hyzmum1 am 27.07.2019, 21:32



Antwort auf: Arzt oder Chef - was meint Ihr?

Hallo, Nacht der Neufassung des MuSchG soll primär das Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber nach Gefährdungsprüfung ausgesprochen werden. Für Sie ist das ja aber eigentlich egal. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.07.2019



Antwort auf: Arzt oder Chef - was meint Ihr?

BV Arzt ist es wirklich ein individuelles BV oder doch eher AU Chef... Hat er andere Arbeit kann er nicht deinen vollen Lohn über die Umlage abrechnen.

Mitglied inaktiv - 27.07.2019, 21:40



Antwort auf: Arzt oder Chef - was meint Ihr?

Das BV kann man sich doch nicht nach Vorteilen aussuchen. Es geht beim ärztlichen BV nach Indikation, beim betrieblichen um die Gefährdungsbeurteilung. Warum fragst du da nach Vor- und Nachteilen? Wenn der Chef das aufgrund der Gefährdungsbeurteilung aussprechen muss, dann doch eigentlich sofort. In der Tat, ich finde die Frage merkwürdig.

Mitglied inaktiv - 27.07.2019, 21:43



Antwort auf: Arzt oder Chef - was meint Ihr?

Ja und Nein. Für den AG ist es erst einmal egal ob er das BV ausspricht oder der Arzt. Er bekommt in beiden Fällen das Geld wieder. setzt natürlich voraus der AG hat wirklich keinerlei Ersatztätigkeit. Hat er eine, kann er das BV widerrufen und du müsstest wieder arbeiten. Das gilt aber auch dann in gewissen Umfang wenn der Arzt es ausspricht, den sobald der AG eine Arbeit hat die alle Einschränkungen erfüllt die der Arzt aufgegeben hat musst du genauso wieder arbeiten. Das du gar nicht arbeiten kannst gibt es beim BV nicht, denn dann greift kein BV sondern eine AU. Diese setzt jedes BV außer kraft. Das ist dann der Fall, als Beispiel, wenn du bettlägrig bist, Blutungen hast oder im KH liegst. In dem Falle hängt das BV nämlich nicht von der Arbeit ab sondern du bist wie gesagt arbeitsunfähig, deshalb AU. Was auch bedeutet, kommt es dazu während du ein BV hast, musst du das mitteilen. Für dich aber kann es von Belang sein ob der Ag das BV ausgesprochen hat oder der Arzt. Dann nämlich wenn du einen Job hast der befristet ist oder dir wegen Auflösung der Firma gekündigt werden kann. Denn, ist das BV vom AG ausgestellt, endet es mit dem Vertragsende. Hat es der Arzt ausgestellt, läuft es in aller Regel bis zum Mutterschutz. Und dann kannst du ein erhebliches Problem mit dem Arbeitsamt bekommen. Wenn du da nämlich mit einem BV vom Arzt kommst, dann sagen die gerne das man nicht vermittlungsfähig ist, und damit erlischt der Anspruch auf ALG1. Damit dann auch Krankenversicherung und Anspruch auf Mutterschutzgeld. Ein anderer Punkt, viele sehen BV die von einem Arzt ausgestellt werden oft als Gefälligkeits-BV an.Den viel zu viele Ärzte stellen BV dort aus wo sie es gar nicht dürfen.

von Felica am 27.07.2019, 22:12



Antwort auf: Arzt oder Chef - was meint Ihr?

Danke Felicia. Wenn der vertrag unbefristet ist und die firma im bv nicht aufgelöst wird dann ist es im prinzip egal, ja? Im ärztlichen Attest zur Vorlage beim AG kann der Arzt auch "das BV bezieht sich auf jede Tätigkeit" ankreuzen. Es ist widersprüchlich damit was ihr oben über AU sagt, oder? ''Es besteht die Möglichkeit, ein totales (jede Tätigkeit ist untersagt) oder ein partielles (nur bestimmte Tätigkeiten oder Zeiten) Beschäftigungsverbot auszusprechen.'' Ich weiß nicht wie es im generellen BV ist.. Ich meine noch gelesen zu haben, dass je nach BV, handelt es sich um anderes Umlageverfahren? U1 beim indiv.BV und U2 beim generellen BV - stimmt das, oder hab ich es falsch verstanden? Bei U1 kriege der AG nicht 100% alles wieder.

von hyzmum1 am 28.07.2019, 12:41



Antwort auf: Arzt oder Chef - was meint Ihr?

100% bekommt er sowieso nie wieder... Deinen Urlaubsanspruch also den Lohn dafür muss er selber zahlen. Wieso stellt dein Arzt das BV aus. Ein BV setzt ja grundsätzlich eine Arbeitsfähigkeit voraus. Blutungen vorzeitige wehen z.b. sind eher Gründe für eine AU. Dann muss der AG Lohnfortzahlung leisten.

Mitglied inaktiv - 28.07.2019, 13:03



Antwort auf: Arzt oder Chef - was meint Ihr?

Entgegen häufiger Behauptungen bekommt der AG nie alles erstattet im Umlageverfahren, sondern nur die regelmäßigen Gehaltsbestandteile. Also der regelmäßige Lohn, nicht aber den Urlaub und die Sonderzahlungen.

Mitglied inaktiv - 28.07.2019, 13:50



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