Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe heute ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen.Es bezieht sich auf stehende Arbeit über0,5Std.In meinen Beruf (ich arbeite in einem Textil Handel)ist es nicht möglich,nur eine halbe std stehende Tätigkeiten zu machen.Dies kann mir also der Arbeitgeber nicht gewährleisten.Ist dann der AG verpflichtet sich an die Gewerbeaufsichtsbehörde zu wenden?Und kann mir der AG ein Beschäftigungsverbot erteilen?
Hallo, ein indiv. BV erteilt der Arzt, nur ein allg. BV (nach § 4 MuSchg, hier wären das "nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet". Der AG muss also nichts tun. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
das individuelle BV habe ich vom Arzt ausgesprochen bekommen.Meine Frage war darauf zu beziehen was denn ist wenn mir der AG laut MuschG die gestellten Vorderungen laut BV nicht erfüllen kann. Dann ist doch der AG verpflichtet,sich beim Amt für Soziales und Gesundheit zu informieren wie es weiter gehen soll.Oder lieg ich da falsch? Zumindest hab ich heute den schritt gemacht das ich auf dem Amt angerufen habe wobei die Frau mir erklärte,dass der AG verpflichtet ist,sich mit denen in Verbindung zu setzen und sie unverzüglich über die schwangerschaft zu informieren. Dazu gibt es wohl ein Formular was der AG ausfüllen muss
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Hallo, habe von meinem FA ein vorläufiges individuelles Beschäftigungsverbot bekommen, weil ich Angst habe mich im Großraumbüro mit Covid zu infizieren. Schlafe seit Tagen schlecht und fühle mich extrem gestresst. Home-Office hat Chef abgelehnt. Für ihn ist das Beschäftigungsverbot ok. Wer stellt mir nun eines aus, das nicht vorläufig ist?
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Hallo meine Frauenärztin hat mir ein vorläufiges individuelles beschäftigungsverbot ausgestellt ich arbeite aber teilweise im Einzelhandel wofür auch das beschäftigungsverbot sein soll und auf minijob Basis wo anders darf ich den minijob trotzdem weiter ausüben oder nicht? In dem Schreiben von der Ärztin stand nicht speziell drin für welche Tätigke ...
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Sehr geehrte Frau Bader. Gerne möchte ich in meiner Schwangerschaft in ein individuelles Beschäftigungsverbot gehen (nur 5 Stunden), da ich einen sehr anstrengenden Job habe. So weit ich weiß bezahlt der Arbeitgeber mich normal weiter. Jedoch Frage ich mich,ob es Auswirkungen auf die Berechnung des Elterngeldes hat. Vielen Dank für Ihre Bem ...
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