Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Individuelles Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Individuelles Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, während meiner SS habe ich Komplikationen/ Beschwerden (Kreislauf, Übelkeit, Thrombosegefahr, langer Arbeitsweg). KS bereits 4 Wo. Lt. § 3 (1) MuSchG kann FA bei Gefährdung von Leben und Gesundheit für Mutter und Kind individuelles BV ausstellen. Schwangere erhält nicht geringeres KG nach 6 Wo., sondern vom AG bisheriges Gehalt (§ 11 MuSchG). FA weigert sich, ind. BV auszustellen (Grund: es läge Krankheit vor; Beschwerden resultieren jedoch aus SS). Weitere Aussage FA: Voraussetzungen für ind. BV werden vom Gewerbeaufsicht überwacht / rechtlich entschieden; FA fürchtet um Zulassung + mgl. Klage vom AG bei Ausstellung BV. Fragen: 1. Habe ich Rechtsanspruch auf ind. BV / Wie ist Durchsetzung mgl. (Diese Regelung zum Schutz der werdenden Mutter vom Gesetzgeber doch so gewollt.)? 2. Stimmt die Aussage, dass nicht die FA, sondern das Gewerbeaufsichts darüber entscheidet? 3. Bin PKV-versichert: Erhalte ich den AG-Zuschuß zur PKV weiter, wenn ich MuSch-Geld nach § 11 MuSchG beziehe? 4. Müssen bei BV-Ausstellung detaillierte Gründe vom Arzt angegeben werden (Hinweis: ärztliche Schweigepflicht)? Vielen Dank im Voraus! VG Schnecke14


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Das kann nur ein Arzt entscheiden - wechseln Sie und holen Sie eine weitere Meinung ein. 2. Das BV stellt der Arzt aus 3.Ja 4.Gegenüber KK ja, gegenüber AG nein Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo viele Ärzte tun sich sehr schwer beim Ausstellen eines BV.War auch bei mir so,er ließ einfach nicht mit sich reden.Wechsel den Arzt und hole dir eine 2.Meinung ein,so wurde mir auch mein BV erteilt.Hatte immer wieder Blutungen und Beschwerden und Ärger auf der Arbeit im Pflegeheim.Zu deiner Frage im BV werden keine Diagnosen genannt,die rechnet nur der Arzt mit der Krankenkassse.Das Gewerbeaufsichtsamt hat sich bei mir auch nicht gemeldet,bekam das BV in 1-facher Ausführung(so ähnlich wie eine Krankschreibung)und dieses Exemplar bekommt der Arbeitgeber.Der Rest lief von allein.Beraten zum Thema BV kann dich auch deine Krankenkasse.Geh dort einfach mal vorbei ! Wünsche dir alles Gute ! Liebe Grüße und viel Glück


Mitglied inaktiv

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Vielen lieben Dank. Habe mein BV jetzt (zumindest vorläufig bis Anfang nächsten Jahres), nachdem ich während der Arbeit weitere Beschwerden bekommen habe. VLG Schnecke14


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