In der Elternzeit wieder Schwanger Fehlgeburt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: In der Elternzeit wieder Schwanger Fehlgeburt

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage, und zwar hatte ich schon eine Fehlgeburt bevor ich meine Tochter bekommen habe. Jetzt bin ich Schwanger und überlege meine Elternzeit zu beenden um in den Mutterschutz zu gehen. Ich frage mich jetzt was wäre denn, wenn ich jetzt wieder eine Fehlgeburt haben sollte müsste Ich dann wieder Arbeiten gehen oder kann ich dann die Elternzeit wieder aufnehmen? Mit Freundlichen Grüßen K.Heckmann

von KathiHeck23 am 19.02.2021, 17:21



Antwort auf: In der Elternzeit wieder Schwanger Fehlgeburt

Hallo, meinen Sie Mutterschutz oder Beschäftigungsverbot? Wenn Sie letzters meinen bitte die Farge neu formulieren. Sie können, auch ohne Zustimmung des AG, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die EZ beenden und erhalten dann das MG aus dem VZ-Lohn. SIe können nach einer Fehlgeburt mit Antragsfrist 7 Wochen wieder in EZ gehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2021



Antwort auf: In der Elternzeit wieder Schwanger Fehlgeburt

Man kann keine EZ um in BV zu gehen.... Das ist rechtswidrig

Mitglied inaktiv - 19.02.2021, 17:27



Antwort auf: In der Elternzeit wieder Schwanger Fehlgeburt

Sie will in MuSchu gehen, nicht ins BV..! Übrigens spannende Frage.. Wobei man ja nur 6 Wochen vor ET in MuSchu geht.. Dann ist eine Fehlgeburt schon sehr unwahscheinlich.. Ist es nicht sogar so, dass bei einer so späten Totgeburt dennoch der MuSchu 8 Wochen nach Geburt gilt? In diesen 8 Wochen kann man doch die restliche EZ für das 1. Kind wieder beantragen, oder? Ich habe aber nicht wirklich Ahnung-also bitte bestätigen oder korrigieren!

von MamavonMia123 am 19.02.2021, 17:44



Antwort auf: In der Elternzeit wieder Schwanger Fehlgeburt

Bei einer so späten Fehlgeburt bzw. Totgeburt hast du trotzdem Mutterschutz und wirst erfahrungsgemäß noch lange krank geschrieben, bis du wieder arbeiten kannst.

von marieseptember am 19.02.2021, 17:50



Antwort auf: In der Elternzeit wieder Schwanger Fehlgeburt

Das wäre mal interessant in welcher Woche die Fragestellerin ist... Wie gesagt, ich lese/interpretiere es anders. Sollte sie echt Mutterschutz meinen, also sie 6 Wochen vor ET zu gehen ist es OK und der AG hat kein Mitspracherecht

Mitglied inaktiv - 19.02.2021, 17:56



Antwort auf: In der Elternzeit wieder Schwanger Fehlgeburt

Das ging ja schnell mit den Antworten Ich bin gerade erst am Anfang ssw5 und wollte mich nur mal erkundigen. Da ich so im Internet nix finde außer hier auf der Internetseite. Da steht aber nix bezüglich Fehlgeburt. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/was-passiert--wenn-ich-waehrend-der-elternzeit-erneut-schwanger-werde-/124860 Vielen lieben Dank für eure Antworten

von KathiHeck23 am 19.02.2021, 18:09



Antwort auf: In der Elternzeit wieder Schwanger Fehlgeburt

" Wenn Sie die Elternzeit für den Mutterschutz vorzeitig beenden wollen, brauchen Sie dazu keine Zustimmung von Ihrem Arbeitgeber. Sie müssen Ihren Arbeitgeber aber rechtzeitig informieren." Die Frage ist also eigentlich, was heißt "rechtzeitig informieren". Sicher ist dies nicht vor der 13.ssw notwendig.... Aber wieviel Vorlauf braucht der AG? Gute Frage!

von MamavonMia123 am 19.02.2021, 18:15



Antwort auf: In der Elternzeit wieder Schwanger Fehlgeburt

Ja das finde ich auch nirgend wo geschrieben.

von KathiHeck23 am 19.02.2021, 18:24



Antwort auf: In der Elternzeit wieder Schwanger Fehlgeburt

Wenn du so früh erst bist, musst du den AG noch nicht informieren, um die Mutterschutz Frist in Anspruch zu nehmen.

Mitglied inaktiv - 19.02.2021, 19:22



Antwort auf: In der Elternzeit wieder Schwanger Fehlgeburt

es gibt keine frist, bis wann du die elternzeit vorzeitig beenden musst, um den mutterschutz und die dazugehörigen zahlungen zu erhalten. das kannst du auch noch zwei tage vor dem neuen mutterschutz machen. oder sogar, wenn der mutterschutz bereits läuft. zahlungen erhälst du aber erst mit meldung, nicht rückwirkend. ob dieses vorgehen förderlich ist für dein arbeitsklima kannst nur du wissen. aber ich würde an deiner stelle bis zur 20. woche warten (das ist eine meinung von mir, keinesfalls bindend, s.o.) und dann vorzeitig beenden. Was passiert, wenn der mutterschutz nicht eintritt, weil FG , kann ich dir nicht sicher sagen. bei UNS im Geschäft kann man die vorzeitige beendigung zurücknehmen und die mutterschutzverfügung, die wir immer erstellen, wird aufgehoben. somit gilt das wieder, was davor war.

von mellomania am 19.02.2021, 22:35



Antwort auf: In der Elternzeit wieder Schwanger Fehlgeburt

Kathi, du informierst den Arbeitgeber mündlich über eine erneute Schwangerschaft - und zwar so frühzeitig, dass der Arbeitgeber das in seine langfristigen Planungen mit einbeziehen kann. Einige Wochen vor Beginn der Schutzfrist beantragst du die vorzeitige Beendigung der laufenden Elternzeit, um eine erneute Schutzfrist in Anspruch zu nehmen. Eine Fehlgeburt ist zu der Zeit nicht mehr möglich. Im Falle einer Totgeburt erhältst du ja ebenfalls eine Schutzfrist, und somit auch die vollen Bezüge für mindestens 14 Wochen, eventuell sogar 6+12=18 Wochen. Die Grenze Fehlgeburt / Totgeburt ist wie folgt: Eine Totgeburt liegt vor, wenn das Geburtsgewicht mindestens 500 Gramm beträgt oder die Geburt ab der 24. Schwangerschaftswoche erfolgt. Von der 24. SSW bis zur Schutzfrist sind es 10 Wochen. Genug Zeit, um die vorzeitige Beendigung der EZ zu beantragen, um in den Genuß der vollen Bezüge während der neuen Schutzfrist zu kommen. Allerdings kannst du für ein tot geborenes Kind anschließend keine Elternzeit in Anspruch nehmen. Ich denke aber, dass man in diesem tragischen Fall evtl. mit dem AG verhandeln kann, ob man die vorige, abgebrochene EZ wieder aufnimmt - falls dann die 3 Jahre noch nicht um sind.

Mitglied inaktiv - 20.02.2021, 10:51



Antwort auf: In der Elternzeit wieder Schwanger Fehlgeburt

Man müsste ja gar nichts mit der AG verhandeln. Da nach einer Totgeburt der Mutterschutz gilt. Ausreichend Zeit um dem AG die neue EZ vom ersten Kind mit zu teilen. Ich weiss auch nocht warum man sich den Stress machen sollte dem AG schon in der Frühschwangerschsft zu informieren wenn man sich noch in EZ vom ersten Kind befindet. Sofern die erste EZ nicht kurz nach Beginn Mutterschutz vom zweiten Kind enden würde, rechnet auf der Arbeit ja noch lange niemand mit einem. Was muss der AG da also früh bescheid wissen um zu planen?

von Felica am 20.02.2021, 13:04



Antwort auf: In der Elternzeit wieder Schwanger Fehlgeburt

Jeder Arbeitsplatz ist anders. Als Verkäuferin bei Aldi spielt es sicher keine Rolle, wann man die Schwangerschaft mitteilt, weil man sehr leicht ersetzbar ist. Es gibt aber auch andere, seltene, hoch qualifizierte Berufe, da spielt es schon eine Rolle für den Arbeitgeber, früh zu wissen wie lange die Mitarbeiterin voraussichtlich ausfällt. Ganz besonders dann, wenn der Betrieb klein ist.

Mitglied inaktiv - 20.02.2021, 15:58



Antwort auf: In der Elternzeit wieder Schwanger Fehlgeburt

Dann hätte der Gesetzgeber eibe Frist empfohlen. Auch kleine Betriebe sollten es hinbekommen wenn 6 Monate oder gar 1,5 Jahre vor Ende der EZ die Mutter mitteilt, Leute Kind 2 ist unterwegs. Und in den wenigsten Jobs ist man unersetzbar.

von Felica am 20.02.2021, 20:53



Antwort auf: In der Elternzeit wieder Schwanger Fehlgeburt

Felica, du hast keine Vorstellung von der Realität. Solche Fälle wurden vor Gericht entschieden. Und der Gesetzgeber hat ja durchaus deutlich gesagt, wann die Frau ihre Schwangerschaft bekannt geben soll: sobald sie davon weiß. Tut sie das nicht, und dem Betrieb entsteht daraus ein Schaden, kann der AG das einklagen. Du hast keine Vorstellung davon, wie die Dinge in der Realität aussehen. Das merkt man deinen Beiträgen deutlich an.

Mitglied inaktiv - 21.02.2021, 16:03



Antwort auf: In der Elternzeit wieder Schwanger Fehlgeburt

Zeige mir bitte wo es diese Urteile gibt, sollte ja kein Problem sein. Vor allen auf welche Gesetzeslage diese sich beziehen. Und welchen Schaden hat ein AG dessen Mitarbeiterin sich eh noch in EZ befindet, aktuell also gar nicht arbeitet. Auch hier bitte die entsprechenden Urteile. Wenn es zu beiden so viele Fälle gibt, sollten 2min goggeln ja langen. Übrigens, hier mal den entsprechenden Pasus auf den du dich scheinbar beziehst: https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__15.html Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG) § 15 Mitteilungen und Nachweise der schwangeren und stillenden Frauen (1) Eine schwangere Frau soll ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist. Eine stillende Frau soll ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich mitteilen, dass sie stillt. (2) Auf Verlangen des Arbeitgebers soll eine schwangere Frau als Nachweis über ihre Schwangerschaft ein ärztliches Zeugnis oder das Zeugnis einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers vorlegen. Das Zeugnis über die Schwangerschaft soll den voraussichtlichen Tag der Entbindung enthalten. SOLL !!! Nicht muss. Ein kleines Wörtchen was extrem viel verändern kann. Den Richter will ich sehen der da einen Schadensanspruch stattgibt den ein AG angeblich hat weil Frau ihm 1,5 Jahre vor Ende der EZ mitteilt das sie nun in den Mutterschutz für das zweite Kind geht. Ich glaube wer ziemlich weit weg von der Realität ist, das bin nicht ich.

von Felica am 21.02.2021, 18:52



Antwort auf: In der Elternzeit wieder Schwanger Fehlgeburt

Ach ja, bitte auch Urteile dazu wo der Vater eines Kindes auf Schadensansprüche verklagt wurde weil er es gewagt hat für länger in EZ zu gehen und das erst 7 Wochen vor Antritt mitgeteilt hat. Falls das fehlt, wäre das ja beinah diskriminierend. Den warum sollte der Gesetzgeber vorschreiben das eine Frau das spätestens bis zu 12ten SSW mitteilen MUSS, der Vater aber bis 7 Wochen vor Antritt der EZ warten darf.

von Felica am 21.02.2021, 18:58



Antwort auf: In der Elternzeit wieder Schwanger Fehlgeburt

Guten Tag Frau Bader, Ich meine den Mutterschutz. Lg

von KathiHeck23 am 22.02.2021, 12:47



Antwort auf: In der Elternzeit wieder Schwanger Fehlgeburt

Lustig selbst Frau Bader hat die Frage so verstanden.... Ich hatte eine Fehlgeburt und bin wieder schwanger und überlege in Mutterschutz zu gehen. Warum überlegt man sich sowas zu früh

Mitglied inaktiv - 22.02.2021, 12:50



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