Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

In der eigenen Elternzeit arbeiten als Schwangerschaftsvertretung für Kollegin

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: In der eigenen Elternzeit arbeiten als Schwangerschaftsvertretung für Kollegin

Rosafische

Beitrag melden

Hallo Frau Bäder, Ich habe folgende Frage. Ich befinde mich noch bis 02.2020 in der Elternzeit für meinen Sohn, einem Antrag auf Teilzeitarbeit innerhalb meiner eigenen Elternzeit ab dem 02.2018 wurde nicht statt gegeben. Jetzt ist eine Kollegin schwanger geworden und ich könnte ihre Vertretung übernehmen. Ich habe innerhalb des Betriebs einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Vollzeit, der ja erst mal bis zum Ende meiner Elternzeit 2020 ruht. Mein AG möchte nun aber das ich meine Elternzeit beende und einen neuen Vertrag als Schwangerschaftsvertrung auf 30 Stunden Basis unterschreibe. Jetzt Frage ich mich, wenn ich meine Elternzeit wirklich beendet was passiert mit meinem unbefristeten Vertrag? Tritt der auserkraft, weil ich ja dann als Vertretung arbeite? Das würde ja heißen ich wäre, falls die Kollegin eher zurück kehren würde in den Betrieb arbeitslos. Oder verstehe ich dies falsch. Ich darf doch innerhalb meiner Elternzeit 30 Stunden die Woche arbeiten, dann könnte man doch einen Vertrag abschließen das ich in meiner eigenen Elternzeit als vertretung für die Kollegin arbeite oder? Was würden Sie mir empfehlen? Mit freundlichen Grüßen Lilli


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, auf keinen Fall. Zum einen verlieren Sie dann den besonderen Kündigungsschutz, zum anderen Ihren Vollzeitvertrag. Der richtige Weg ist, dass Sie während der Elternzeit in Teilzeit bei dem Arbeitgeber arbeiten. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

"Ich darf doch innerhalb meiner Elternzeit 30 Stunden die Woche arbeiten, dann könnte man doch einen Vertrag abschließen das ich in meiner eigenen Elternzeit als vertretung für die Kollegin arbeite oder?" So wäre es für dich richtig. Du kannst diese Schwangerschaftsvertretung als TZ-Stelle in der laufenden EZ übernehmen. Dann darfst du aber nicht länger als 30 Std pro Woche arbeiten. Wenn deine EZ endet, dann tritt automatisch wieder dein bisheriger unbefristeter VZ-Vertrag in Kraft. Den Vorschlag des AG kannst du - wenn er wirklich so an dich herangetragen worden ist (kaum zu glauben!) - auf keinen Fall annehmen. Du würdest damit deine unbefristete Vollzeitstelle verlieren und nur noch befristet in TZ bei dem Betrieb bleiben.


mellomania

Beitrag melden

mach das bloß nicht! du hast das recht auf tz während der ez mit höchstens 30 h. du hast kündigungsschutz. den verlierst du wenn du deine ez beendest. der ag versucht dich zu hintergehen. entweder tz während ez 30 h bis zum ende deiner tz oder gar nix. lass dich nicht lumpen


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich habe heute erfahren, dass ich Bei meiner Krankenkasse nicht mehr als Elternzeitversicherte gemeldet bin. Diese ist angeblich schon im November abgelaufen.  In Wirklichkeit endet sie erst Mitte Juli. Damals, am Telefon meinte die Dame zu mir, dass der Arbeitgeber das genaue Datum meldet. Habe ich jetzt was verbockt und muss mit Konseque ...

Guten Tag,  Kind 2 Jahre alt und besucht eine Krippen Einrichtung für wenige Stunden 3 Stunden , Elternzeit noch 1 Jahr bis zum 3 Lebensjahr ohne Elterngeld,  da ausgeschöpft, kann man Bürgergeld beantragen? Arbeitgeber ist vorhanden   

Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...

Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std..   Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...

Hallo also ich habe eine Frage und zwar: ich bin Erzierin und Vollzeitkraft. August und September bin in Elternzeit mein Kind ist 6 Jahre alt und wird eingeschult..Ab Oktober 2025 arbeite ich wieder aber mit weniger Stunden 30 Std statt 39 Std..   Für den Fall das ich jetzt schwanger werde und sofort Beschäftigungsverbot habe was bekomme ich ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit- diese endet im Dezember, sodass ich ab 01.01. wieder in TZ arbeiten würde. Nun ist relativ klar das ich gesundheitlich auf unbestimmte Zeit ausfalle. Eine AU habe ich bisher nicht, da nicht notwendig.  Ich bekomme bei AU ab 01.01. ja mein TZ Gehalt für 6 Wochen bezahlt und danach KG. Ab ...

Sehr geehrte Frau Bader, Danke vorab für Ihre Rückmeldung auf meine letzte Frage. Nach einigem am recherchieren kam die Idee, dass ich meine Elternzeit vorzeitig beende. Ich selbst bin schwer erkrankt und nicht arbeitsfähig auf unbestimmte Zeit. Wäre das die ehrlichere Variante meinem AG gegenüber anstatt mich nach der vereinbarten TZ in Elt ...

Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...

Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.  

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...