Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

In der eigenen Elternzeit arbeiten als Schwangerschaftsvertretung für Kollegin

Frage: In der eigenen Elternzeit arbeiten als Schwangerschaftsvertretung für Kollegin

Rosafische

Beitrag melden

Hallo Frau Bäder, Ich habe folgende Frage. Ich befinde mich noch bis 02.2020 in der Elternzeit für meinen Sohn, einem Antrag auf Teilzeitarbeit innerhalb meiner eigenen Elternzeit ab dem 02.2018 wurde nicht statt gegeben. Jetzt ist eine Kollegin schwanger geworden und ich könnte ihre Vertretung übernehmen. Ich habe innerhalb des Betriebs einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Vollzeit, der ja erst mal bis zum Ende meiner Elternzeit 2020 ruht. Mein AG möchte nun aber das ich meine Elternzeit beende und einen neuen Vertrag als Schwangerschaftsvertrung auf 30 Stunden Basis unterschreibe. Jetzt Frage ich mich, wenn ich meine Elternzeit wirklich beendet was passiert mit meinem unbefristeten Vertrag? Tritt der auserkraft, weil ich ja dann als Vertretung arbeite? Das würde ja heißen ich wäre, falls die Kollegin eher zurück kehren würde in den Betrieb arbeitslos. Oder verstehe ich dies falsch. Ich darf doch innerhalb meiner Elternzeit 30 Stunden die Woche arbeiten, dann könnte man doch einen Vertrag abschließen das ich in meiner eigenen Elternzeit als vertretung für die Kollegin arbeite oder? Was würden Sie mir empfehlen? Mit freundlichen Grüßen Lilli


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, auf keinen Fall. Zum einen verlieren Sie dann den besonderen Kündigungsschutz, zum anderen Ihren Vollzeitvertrag. Der richtige Weg ist, dass Sie während der Elternzeit in Teilzeit bei dem Arbeitgeber arbeiten. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

"Ich darf doch innerhalb meiner Elternzeit 30 Stunden die Woche arbeiten, dann könnte man doch einen Vertrag abschließen das ich in meiner eigenen Elternzeit als vertretung für die Kollegin arbeite oder?" So wäre es für dich richtig. Du kannst diese Schwangerschaftsvertretung als TZ-Stelle in der laufenden EZ übernehmen. Dann darfst du aber nicht länger als 30 Std pro Woche arbeiten. Wenn deine EZ endet, dann tritt automatisch wieder dein bisheriger unbefristeter VZ-Vertrag in Kraft. Den Vorschlag des AG kannst du - wenn er wirklich so an dich herangetragen worden ist (kaum zu glauben!) - auf keinen Fall annehmen. Du würdest damit deine unbefristete Vollzeitstelle verlieren und nur noch befristet in TZ bei dem Betrieb bleiben.


mellomania

Beitrag melden

mach das bloß nicht! du hast das recht auf tz während der ez mit höchstens 30 h. du hast kündigungsschutz. den verlierst du wenn du deine ez beendest. der ag versucht dich zu hintergehen. entweder tz während ez 30 h bis zum ende deiner tz oder gar nix. lass dich nicht lumpen


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader,  mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt.  Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe.  Wie darf der Resturlaub genommen werden?  Dar ...

Wie berechnet sich der Lohn im BV, wenn sich das BV direkt an das offizielle Ende von 3 Jahren Elternzeit anschließt? In diesem Fall gibt es ja keine letzten 3 Monatslöhne, die zur Berechnung herangezogen werden können.  Ist es in diesem Fall nützlich die SS erst dem Arbeitgeber mitzuteilen, nachdem der Resturlaub von vor der Elternzeit genommen ...

Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024).  Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt.  Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...