Rosafische
Hallo Frau Bäder, Ich habe folgende Frage. Ich befinde mich noch bis 02.2020 in der Elternzeit für meinen Sohn, einem Antrag auf Teilzeitarbeit innerhalb meiner eigenen Elternzeit ab dem 02.2018 wurde nicht statt gegeben. Jetzt ist eine Kollegin schwanger geworden und ich könnte ihre Vertretung übernehmen. Ich habe innerhalb des Betriebs einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Vollzeit, der ja erst mal bis zum Ende meiner Elternzeit 2020 ruht. Mein AG möchte nun aber das ich meine Elternzeit beende und einen neuen Vertrag als Schwangerschaftsvertrung auf 30 Stunden Basis unterschreibe. Jetzt Frage ich mich, wenn ich meine Elternzeit wirklich beendet was passiert mit meinem unbefristeten Vertrag? Tritt der auserkraft, weil ich ja dann als Vertretung arbeite? Das würde ja heißen ich wäre, falls die Kollegin eher zurück kehren würde in den Betrieb arbeitslos. Oder verstehe ich dies falsch. Ich darf doch innerhalb meiner Elternzeit 30 Stunden die Woche arbeiten, dann könnte man doch einen Vertrag abschließen das ich in meiner eigenen Elternzeit als vertretung für die Kollegin arbeite oder? Was würden Sie mir empfehlen? Mit freundlichen Grüßen Lilli
Hallo, auf keinen Fall. Zum einen verlieren Sie dann den besonderen Kündigungsschutz, zum anderen Ihren Vollzeitvertrag. Der richtige Weg ist, dass Sie während der Elternzeit in Teilzeit bei dem Arbeitgeber arbeiten. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
"Ich darf doch innerhalb meiner Elternzeit 30 Stunden die Woche arbeiten, dann könnte man doch einen Vertrag abschließen das ich in meiner eigenen Elternzeit als vertretung für die Kollegin arbeite oder?" So wäre es für dich richtig. Du kannst diese Schwangerschaftsvertretung als TZ-Stelle in der laufenden EZ übernehmen. Dann darfst du aber nicht länger als 30 Std pro Woche arbeiten. Wenn deine EZ endet, dann tritt automatisch wieder dein bisheriger unbefristeter VZ-Vertrag in Kraft. Den Vorschlag des AG kannst du - wenn er wirklich so an dich herangetragen worden ist (kaum zu glauben!) - auf keinen Fall annehmen. Du würdest damit deine unbefristete Vollzeitstelle verlieren und nur noch befristet in TZ bei dem Betrieb bleiben.
mellomania
mach das bloß nicht! du hast das recht auf tz während der ez mit höchstens 30 h. du hast kündigungsschutz. den verlierst du wenn du deine ez beendest. der ag versucht dich zu hintergehen. entweder tz während ez 30 h bis zum ende deiner tz oder gar nix. lass dich nicht lumpen
Ähnliche Fragen
Guten Tag, meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Die letzten 10 Beiträge
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation
- Partner 2 Monate Elternzeit - 520€ Job
- Elterngeld 2. Kind und abgemeldetes Kleingewerbe
- Fragen zum Kita Finder und Platzvergabe