Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

In der eigenen Elternzeit arbeiten als Schwangerschaftsvertretung für Kollegin

Frage: In der eigenen Elternzeit arbeiten als Schwangerschaftsvertretung für Kollegin

Rosafische

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Hallo Frau Bäder, Ich habe folgende Frage. Ich befinde mich noch bis 02.2020 in der Elternzeit für meinen Sohn, einem Antrag auf Teilzeitarbeit innerhalb meiner eigenen Elternzeit ab dem 02.2018 wurde nicht statt gegeben. Jetzt ist eine Kollegin schwanger geworden und ich könnte ihre Vertretung übernehmen. Ich habe innerhalb des Betriebs einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Vollzeit, der ja erst mal bis zum Ende meiner Elternzeit 2020 ruht. Mein AG möchte nun aber das ich meine Elternzeit beende und einen neuen Vertrag als Schwangerschaftsvertrung auf 30 Stunden Basis unterschreibe. Jetzt Frage ich mich, wenn ich meine Elternzeit wirklich beendet was passiert mit meinem unbefristeten Vertrag? Tritt der auserkraft, weil ich ja dann als Vertretung arbeite? Das würde ja heißen ich wäre, falls die Kollegin eher zurück kehren würde in den Betrieb arbeitslos. Oder verstehe ich dies falsch. Ich darf doch innerhalb meiner Elternzeit 30 Stunden die Woche arbeiten, dann könnte man doch einen Vertrag abschließen das ich in meiner eigenen Elternzeit als vertretung für die Kollegin arbeite oder? Was würden Sie mir empfehlen? Mit freundlichen Grüßen Lilli


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, auf keinen Fall. Zum einen verlieren Sie dann den besonderen Kündigungsschutz, zum anderen Ihren Vollzeitvertrag. Der richtige Weg ist, dass Sie während der Elternzeit in Teilzeit bei dem Arbeitgeber arbeiten. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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"Ich darf doch innerhalb meiner Elternzeit 30 Stunden die Woche arbeiten, dann könnte man doch einen Vertrag abschließen das ich in meiner eigenen Elternzeit als vertretung für die Kollegin arbeite oder?" So wäre es für dich richtig. Du kannst diese Schwangerschaftsvertretung als TZ-Stelle in der laufenden EZ übernehmen. Dann darfst du aber nicht länger als 30 Std pro Woche arbeiten. Wenn deine EZ endet, dann tritt automatisch wieder dein bisheriger unbefristeter VZ-Vertrag in Kraft. Den Vorschlag des AG kannst du - wenn er wirklich so an dich herangetragen worden ist (kaum zu glauben!) - auf keinen Fall annehmen. Du würdest damit deine unbefristete Vollzeitstelle verlieren und nur noch befristet in TZ bei dem Betrieb bleiben.


mellomania

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mach das bloß nicht! du hast das recht auf tz während der ez mit höchstens 30 h. du hast kündigungsschutz. den verlierst du wenn du deine ez beendest. der ag versucht dich zu hintergehen. entweder tz während ez 30 h bis zum ende deiner tz oder gar nix. lass dich nicht lumpen


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