Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

III. Erziehungsjahr und Krankenversicherung?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: III. Erziehungsjahr und Krankenversicherung?

Mitglied inaktiv

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Es ist scheinbar ein "schwerer Fall", so wurde es mir heute bei der Arge gesagt, keiner hat wirklich Ahnung. Also: Ich bin z.Z. ALG1-Empfänger, möchte aber mein drittes Erziehungsjahr in Anspruch nehmen, da ich keine Betreuung für meinen Sohn 2 Jahre habe. Wo muss ich das dritte Erziehungsjahr beantragen? Ich muss mich dann ja beim Alg1 abmelden? Wo bin ich dann krankenversichert? Harz 4 würde ich nicht bekommen, da ich zu viel "Land, Forst" besitze. Was kann ich nun tun??????????????????


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen es einfach nur dem AA mitteilen u dann bekommen Sie dann keine Leistungen u sind auch nicht kk-versichert, darum müssen Sie sich selber kümmern Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Mich wundert gerade, wie Du ALG 1 bekommst, wenn Du dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehst ? Da Du keinen AG hast musst Du es in dem Sinne nicht beantragen, aber eben schauen wie Du Dich finanzieren kannst. Anträge beim Jobcenter würde ich auf jeden Fall holen, sorgfältig ausfüllen und schauen was sie sagen. Nicht jeder Besitz wird angerechnet. Dennoch ist es natürlich so, dass es nicht sein kann, dass der Steuerzahler jemanden finanziert, der Grund und Boden hat, den er verkaufen könnte um sich dann selbst zu finanzieren. Aber alles nehmen sie einem nicht, das weiss ich. Ich habe damals vom Jugendamt eine Tagesmutter gefunden, die auch zum Teil von denen mitfinanziert wurde. Vielleicht kannst Du so die Betreuung sichern, bei uns hat es sehr gut geklappt und wir haben so die Zeit bis zur Krippe überbrückt. Alles Gute.


Mitglied inaktiv

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Vielen Dank Panija, ich bekomme Alg1, da die Betreuung meines jüngsten Sohnes durch die Oma abgesichert werden konnte, da sie aber schwer Krank geworden bin, habe ich nun lange überlegt und mich dazu entschlossen das dritte Erziehungsjahr zu beantragen, aber keiner kann mir eine Auskunft geben. Die Erziehungsgeldstelle sagt, dass muss ich mir von der Alg1 stelle bewilligen lassen, die sagen, ich bin durch die Elternzeit ja nicht vermittelbar, deshalb werde ich dann dort abgemeldet. Wo bin ich aber dann krankenversichert, im ersten und zweiten Erziehungsjahr ist man ja auch irgendwo kranken versichert. Ich weiss einfach nicht mehr weiter. Meine "Reichtümer" sind auch keine, es ist etwas geerbtes Land und Wald von meiner Oma, das gehört mir auch nicht allein, sondern einer Erbengemeinschaft. Aus diesem Grund kann ich mein Land und Forst auch nicht einfach so verkaufen. Also ich habe einen Besitz, kann es aber auch gar nicht zu Geld machen. Es ist im Moment wirklich mehr als schwierig für mich....


Mitglied inaktiv

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Also, ich bin kein Fachmann, habe aber viel gelesen dazu in Foren. Es gibt auch ein Hartz4 Forum wo Profis antworten, hatte ich über google gefunden, finde den Link grad nicht. Krankenversichert bist Du und Dein Kind automatisch die 3 Jahre beitragsfrei,war damals bei meiner Krankenkasse und hatte mich erkundigt. Einfach mal bei Deiner Krankenkasse anrufen, dann werden sie Dir helfen können. Ab zum Jobcenter und alles ausfüllen, Du kannst ja belegen, dass es eine Erbengemeinschaft ist, und bis zu einer gewissen Grenze dürfen sie da eh nicht ran. Wenn eine Wideraufnahme in Deinen Job nur an der Kinderbetreuung liegt, dann wirklich mal zum Jugendamt, die haben da Mappen mit geprüften Tagesmüttern, die auch mit dem JA in Kontakt stehen. Habe da unsere rausgesucht, das JA hat einen Großteil finanziert und es klappte super. Der Kleine war da 11 Monate alt und wechselte dann in die Krippe, sobald da Platz war. Wenn die Betreuung des Kleinen nicht mehr gesichert ist, dann muss das Jobcenter einspringen, da ALG 1 dann rausfällt. Leider muss man in Deutschland vieles selbst rausfinden, weil die einen immer an die anderen verweisen.


Mitglied inaktiv

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Beitragsfrei krankenversichert ist man aber doch nur, wenn man auch einen Arbeitsvertrag hat. Denn hast du ja anscheinend nicht, also wirst du dich selber versichern müssen. Ich würde mich auch nach einer Tagesmutter umsehen, erkundige dich mal beim Jugendamt.


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